Das sagt die Haltungs-VO: Spätestens ab 1. August 2021 muss allen Schweinen organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen. Es muss untersuch-, beweg- und veränderbar sein sowie dem Erkundungsverhalten dienen.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Das Beschäftigungsmaterial muss durch ein bodennahes Angebot bewühl- oder hebelbar sowie im Aussehen bzw. der Struktur veränderbar sein. Die Schweine müssen zudem den Standort bzw. die Position verändern können. Holzstücke, die nicht untersucht bzw. nicht innerhalb weniger Tage zerkaut werden können, dürfen als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr eingesetzt werden. Tägliche Raufutter-Einzelgaben müssen bis zur nächsten Gabe ausreichen. Deshalb wird empfohlen, Raufutter zusätzlich mit dauerhaften Beschäftigungsmaterialien wie Baumwollseilen zu kombinieren. Maximal zwölf Tiere dürfen sich eine Beschäftigungsmöglichkeit teilen. Bei Schwanzbeißen müssen extra Beschäftigungsobjekte angeboten werden.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Das Beschäftigungsmaterial sollte einen ernährungsphysiologischen Nutzen für die Schweine haben und z.B. die Faserversorgung verbessern“, rät Dr. Eckhard Meyer. Denn alles, was das Schwein langfristig beschäftige, habe mit dem Futteraufnahmeverhalten zu tun. „Deshalb sind Weichholzstücke auf Dauer ungeeignet und höchstens eine Übergangslösung“, sagt er. Als dauerhafte Beschäftigungsobjekte können z.B. Hanf- oder Sisalseile infrage kommen, die mit fressbaren Materialien wie Heu, Stroh, Luzerne etc. kombiniert werden. Für das Raufutter bieten sich Raufen, Körbe, Automaten sowie Eigenbaulösungen an.
Das sagt der Kreisveterinär: „Der Einsatz von faserreichem und organischem Beschäftigungsmaterial sollte als vorbeugende Maßnahme gegen Schwanzbeißen oder Aggressionen nicht unterschätzt werden“, betont Dr. Brundiers. Dies gelte vor allem im Hinblick auf die künftig notwendig werdende Haltung von unkupierten Tieren. Betriebe, die sich Mühe bei der Umsetzung geben und Raufutter stärker verwenden, sammeln in Kontrollen Pluspunkte, so der Kreistierarzt. Am Beißholz als Beschäftigungsobjekt sollten Tierhalter deshalb nicht festhalten und dies höchstens „on top“ anbieten, so Dr. Brundiers.
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Das sagt die Haltungs-VO: Spätestens ab 1. August 2021 muss allen Schweinen organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen. Es muss untersuch-, beweg- und veränderbar sein sowie dem Erkundungsverhalten dienen.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Das Beschäftigungsmaterial muss durch ein bodennahes Angebot bewühl- oder hebelbar sowie im Aussehen bzw. der Struktur veränderbar sein. Die Schweine müssen zudem den Standort bzw. die Position verändern können. Holzstücke, die nicht untersucht bzw. nicht innerhalb weniger Tage zerkaut werden können, dürfen als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr eingesetzt werden. Tägliche Raufutter-Einzelgaben müssen bis zur nächsten Gabe ausreichen. Deshalb wird empfohlen, Raufutter zusätzlich mit dauerhaften Beschäftigungsmaterialien wie Baumwollseilen zu kombinieren. Maximal zwölf Tiere dürfen sich eine Beschäftigungsmöglichkeit teilen. Bei Schwanzbeißen müssen extra Beschäftigungsobjekte angeboten werden.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Das Beschäftigungsmaterial sollte einen ernährungsphysiologischen Nutzen für die Schweine haben und z.B. die Faserversorgung verbessern“, rät Dr. Eckhard Meyer. Denn alles, was das Schwein langfristig beschäftige, habe mit dem Futteraufnahmeverhalten zu tun. „Deshalb sind Weichholzstücke auf Dauer ungeeignet und höchstens eine Übergangslösung“, sagt er. Als dauerhafte Beschäftigungsobjekte können z.B. Hanf- oder Sisalseile infrage kommen, die mit fressbaren Materialien wie Heu, Stroh, Luzerne etc. kombiniert werden. Für das Raufutter bieten sich Raufen, Körbe, Automaten sowie Eigenbaulösungen an.
Das sagt der Kreisveterinär: „Der Einsatz von faserreichem und organischem Beschäftigungsmaterial sollte als vorbeugende Maßnahme gegen Schwanzbeißen oder Aggressionen nicht unterschätzt werden“, betont Dr. Brundiers. Dies gelte vor allem im Hinblick auf die künftig notwendig werdende Haltung von unkupierten Tieren. Betriebe, die sich Mühe bei der Umsetzung geben und Raufutter stärker verwenden, sammeln in Kontrollen Pluspunkte, so der Kreistierarzt. Am Beißholz als Beschäftigungsobjekt sollten Tierhalter deshalb nicht festhalten und dies höchstens „on top“ anbieten, so Dr. Brundiers.