Ab Januar 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Doch welche Alternativen stehen zur Verfügung? Der grundlegende Forschungsbedarf sei bearbeitet, antwortete die Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen, wie weit man mit der Untersuchung der Alternativen sei. Dabei bezog sich die Regierung vermutlich besonders auf die von ihr geförderten Projekte zur Ebermast. Insgesamt werden vom BMEL dreizehn Forschungsvorhaben mit mehr als 8,3 Mio. € unterstützt. Acht davon sind inzwischen abgeschlossen.
Keine Chance sieht die Regierung indes, das Narkosegas Isofluran, das bisher nur für Pferde zugelassen ist, generell umwidmen zu lassen. Es sei auch nicht geplant, Tierhaltern mit Sachkundenachweis die Betäubung im Rahmen der Ferkelkastration zu erlauben.
top agrar meint: Auch bei der Ebermast sind noch nicht alle Aspekte erforscht, wie aktuelle Studien zum Penisbeißen zeigen. Zudem ist der Markt für Eberfleisch begrenzt. Deshalb ist es wichtig, mehrere Alternativen zur betäubungslosen Kastration zu entwickeln. Neben Ebermast und Improvac benötigt die Branche auch Mittel zur Schmerzreduktion, die die Landwirte selbst anwenden dürfen. Denn sonst gräbt man mit dem Kastrationsausstieg gerade denen das Wasser ab, die man erhalten will: Den bäuerlichen Familienbetrieben!
Inzwischen formiert sich in Süddeutschland massiver Widerstand gegen das Inkrafttreten des Verbotes der betäubungslosen Kastration zum 1. Januar 2019. Zahlreiche Erzeugerringe und Branchenorganisationen fordern in einer Online-Petition, die Übergangsfrist zu verlängern, bis praxistaugliche Methoden zur Betäubung und Schmerzausschaltung zur Verfügung stehen.