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Preiskrise: Jetzt die Liquidität sichern!

Lesezeit: 6 Minuten

Die aktuelle Preiskrise trifft die Schweinehalter wirtschaftlich extrem hart. Jetzt gilt es, die Liquidität im Auge zu behalten und zu prüfen, wie der Betrieb zahlungsfähig bleibt.


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Die finanzielle Situation in der Veredelung ist angesichts der schon mehrere Monate andauernden Preiskrise so dramatisch wie nie. Bei jedem verkauften Ferkel verlieren Sauenhalter 30 bis 40 €. In einem Betrieb mit 400 Sauen und 14 abgesetzten Ferkeln pro Wurf summiert sich der Umsatzrückgang auf rund 10000 € – pro Woche! Auch in der Mast ist die Situation kritisch. Sorge bereiten hier insbesondere die anhaltend hohen Futterkosten.


Die Kombination aus extrem niedrigen Erlösen und steigenden Kosten sowie Kreditverpflichtungen aus getätigten Investitionen führt dazu, dass das laufende Konto bei vielen Tierhaltern immer weiter ins Minus rutscht.


Entscheidend ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu klären, wie sich die Liquiditätslage auf dem Betriebskonto in den kommenden Monaten entwickelt. Das wichtigste Ziel muss sein, die Zahlungsfähigkeit des Hofes zu erhalten. Welche Ansatzpunkte es gibt, zeigen die folgenden Tipps.


Finanzielle Lage prüfen


Im ersten Schritt müssen Sie sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle finanzielle Lage in Ihrem Betrieb verschaffen. Prüfen Sie, welche Rechnungen noch bezahlt werden müssen und welche kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten bestehen. Auch Ihre Forderungen gegenüber Dritten sollten Sie auflisten.


Die entsprechenden Informationen liefern Ihnen der aktuelle Jahresabschluss, der Geldrückbericht und die Aufstellung der Finanzkonten. In einem Liquiditätsplan sollten Sie dann zusammen mit Ihrem Betriebsberater für die nächsten sechs bis zwölf Monate Zeitpunkt, Zweck und Höhe der zukünftigen betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben auflisten. So wird für Sie schnell ersichtlich, wann und in welcher Höhe Liquiditätsengpässe drohen bzw. wie groß die Lücke ist.


Corona-Überbrückungshilfe


Auch landwirtschaftliche Betriebe können Corona-Überbrückungshilfen beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens beziehen sich die coronabedingten Umsatzeinbrüche auf einen definierten Vergleichszeitraum.


Damit Ihnen die Überbrückungshilfe III bzw. III Plus gewährt werden kann, müssen Sie Stand heute (7.9.21) einen Umsatzrückgang von mindestens 30% nachweisen können. Die Antragsfristen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Gefördert werden im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III die betrieblichen Festkosten. Die Beantragung übernimmt in der Regel der Steuerberater.


Mit der Hausbank sprechen


In Krisenzeiten ist Offenheit wichtig. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig ein Gespräch mit Ihrer Hausbank und informieren Sie Ihren Ansprechpartner über die aktuelle Situation des Betriebes. Denn nur bei frühzeitigem Kontakt können Sie Ihre Verhandlungsspielräume ausnutzen. Grundsätzlich gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge!


Bringen Sie zum Gespräch alle notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Jahresabschluss, Liquiditätsplan usw. mit. Nur dann kann sich der Bankberater ein umfassendes Bild von der Situation machen. Auf keinen Fall sollten Sie die Zahlen beschönigen. Denn die Bank vergleicht die Vorschau mit dem tatsächlichen Ergebnis.


Tilgung aussetzen


Für Darlehen bei der Hausbank kann die Tilgung in der Regel vorübergehend ausgesetzt werden. Üblicherweise wird zunächst ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Dies ist auch bei Rentenbank-Darlehen möglich. In dieser Zeit werden dann nur die Zinsen auf die aktuelle Restschuld fällig. Die Zinsbindung bleibt unverändert bestehen.


Je nach Vereinbarung setzt die Tilgung anschließend wieder mit der gleichen Tilgungshöhe ein wie vorher. Diese Regelung verschafft Ihnen jetzt Luft. Der fehlende Tilgungsbeitrag wird dann am Ende zusammen mit der Restschuld zurückgezahlt bzw. zu den dann gültigen Zinssätzen weiterfinanziert. Alternativ wird die Tilgung höher angesetzt, um die ausgesetzte Summe bis zum Ende der Zinsbindung aufzuholen. Bei hauseigenen Krediten ist die Bank auch oft bereit, die Tilgung zu strecken.


Kreditlimit anpassen


Die Finanzierung der laufenden Ausgaben über das Kontokorrentkonto bzw. über Lieferantenkredite sollte die Ausnahme bleiben. Eine dem Bedarf angemessene Kreditlinie dient dabei als Puffer für Abbuchungen und Ausgaben, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Passen Sie daher die Kontokorrentlinie frühzeitig an, um im Notfall nicht unnötig hohe Zinsen zahlen zu müssen.


Rechtzeitig umfinanzieren


Sind große Verbindlichkeiten auf dem Kontokorrentkonto aufgelaufen, sollten diese in ein bankübliches Darlehen mit planmäßiger Tilgung umfinanziert werden. Sie senken dadurch sofort Ihre Zinsbelastung.


Eine Möglichkeit der Umfinanzierung ist zum Beispiel ein Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder ein Darlehen der Hausbank. Die Laufzeit des neuen Darlehens sollte dabei immer so bemessen werden, dass der gesamte Kapitaldienst auch in normalen Jahren aufgebracht werden kann. Üblich sind Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren.


Festgelder und Rücklagen auflösen


Wenn Sie in den letzten Jahren Rücklagen in Form von Festgeld oder anderen Geldanlagen gebildet haben, werden Sie jetzt darauf zurückgreifen müssen. Nur dann können Sie Ihr Girokonto „über Wasser“ halten.


Kündigen Sie die Geldanlagen rechtzeitig bei Ihrer Bank, um Strafgebühren bei der Auflösung zu vermeiden. Nicht vergessen: Den niedrigen Guthabenzinsen stehen hohe Kontokorrentzinsen gegenüber. Insofern sind die gesparten Kontokorrentzinsen die beste Verzinsung für Ihr Guthaben.


Offene Beträge einfordern, Zahlungsziele verlängern


Haben Sie noch offene Forderungen gegenüber Berufskollegen oder Handelspartnern? Dann sollten Sie diese offenen Geldbeträge jetzt zügig einfordern. Denn jeder Tag, an dem Ihr Konto im Minus steht, kostet Sie teure Kontokorrentzinsen.


Sprechen Sie parallel dazu mit Ihren Handelspartnern und Lieferanten, bei denen Sie noch offene Rechnungen haben. Oftmals lässt sich ein Aufschub der fälligen Rechnungsbeträge vereinbaren. Das verschafft Ihnen Luft! ▶


Ausgaben prüfen


In einer finanziell derart angespannten Situation gehören alle Investitionen und Ausgaben im betrieblichen und privaten Bereich auf den Prüfstand! Schreiben Sie in einer Liste auf, welche Ausgaben derzeit nicht unbedingt nötig sind. So können Sie zum Beispiel die Kalkung der Ackerflächen auf später verschieben. Auch die Anschaffung des neuen Hochdruckreinigers oder einer Maschine für die Außenwirtschaft kann unter Umständen noch warten.


Steuer: Vorauszahlung reduzieren


Die laufenden Einkommensteuervorauszahlungen orientieren sich immer am letzten Steuerbescheid. Da in den Einkommensteuerbescheiden des Jahres 2019 auch der hohe Gewinn vieler Betriebe des Wirtschaftsjahres 2019/2020 einfließt, bedeutet dies höhere Vorauszahlungen. Hier empfiehlt es sich, mithilfe einer realistischen Gewinnprognose den voraussichtlichen Gewinn des laufenden Jahres zu beziffern und beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen. Ihr Steuerberater hilft Ihnen dabei.


Kapital freisetzen


Nicht benötigtes Betriebsvermögen sollte jetzt veräußert werden. Durch den Verkauf von Maschinen mit geringer Auslastung oder den Verkauf überhöhter Vorratsbestände kommt kurzfristig Geld in die Kasse.


Gleichzeitig sollten Sie prüfen, ob bestimmte Arbeitsprozesse ausgelagert werden können. Eventuell kann ein Teil der Ackerarbeiten vom Lohnunternehmer übernommen werden. Im Fall der Fälle muss auch ein Verkauf landwirtschaftlicher Flächen in Betracht gezogen werden. Allerdings sollte man sich dann sicher sein, dass der Betrieb mit dieser einmaligen Finanzspritze auch in den normalen Jahren langfristig stabil läuft.


marcus.arden@topagrar.com


Unser Autor


Christian Solle, LWK Nordrhein-Westfalen

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