Dass nicht jedes Ferkel wie eine Schraube der anderen gleicht, ist verständlich. Dennoch: Tiere, die stark von der Norm abweichen, können nicht voll bezahlt werden. Dazu zählen z.B. Brüchlinge, Binneneber, Blutohren etc.
Diese Tiere darf der Mäster aber nicht einfach von der Rechnung abziehen! Vielmehr sollte er vorab mit dem Ferkelerzeuger bzw. Händler eine Regelung vereinbaren, wie mit Reklamationen umgegangen wird. Das ist fair und schafft Klarheit zwischen allen Beteiligten.
In der Praxis ist die Bandbreite groß. Von der kompletten Rückerstattung des Kaufpreises bis hin dazu, dass auffällige Ferkel gar nicht erst mitgenommen werden, ist alles vertreten. Wichtig ist, dass der Mäster entsprechende Ferkel bei Ankunft sofort markiert. Hierbei können Berater unterstützen, die Einstallkontrollen durchführen. Anschließend meldet er die Tiere dem Sauenhalter bzw. Händler. Praktisch ist auch, ein Foto mit dem Handy zu machen und per WhatsApp zu übermitteln.