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Schlachtsauen: Fit für den Transport?

Lesezeit: 7 Minuten

Bei der Beurteilung der Transportfähigkeit von Schlachtsauen sollten Schweinehalter besonders sensibel sein. Prof. Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes Kreis Soest, gibt Tipps.


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Für eine erfolgreiche Ferkelerzeugung ist es entscheidend, die Leistung und Altersstruktur der Sauenherde im Auge zu behalten. Sauen können aus verschiedenen Gründen ausselektiert werden. Betriebsindividuell definierte Selektionskriterien helfen bei der Entscheidung, wann eine Sau den Hof verlassen muss. Doch es ist nicht immer einfach, die Transportfähigkeit zu bewerten, und die Abgabe von Schlachtsauen verläuft nicht immer reibungslos.


Das zeigt folgendes Beispiel aus der Praxis: Ein Ferkelerzeuger wollte seine ausselektierten Sauen zum Schlachthof bringen. Beim Verladen fiel auf, dass eine Schlachtsau lahmte. Der Landwirt war unsicher, ob die Sau in diesem Zustand noch zum Schlachthof transportiert werden durfte und filmte die Sau beim Gehen.


Das Video schickte er an sechs Kreisveterinäre. Spontan sagten vier Kreisveterinäre, dass die Sau transportiert werden dürfe, zwei waren gegen den Transport zum Schlachthof. Nach einstündiger Beratung kamen alle Kreisveterinäre zu dem Entschluss, dass die Schlachtsau nicht transportfähig sei.


Für Sauenhalter bleibt die Unsicherheit, welche Tiere transportfähig sind und welche nicht. Dabei ergeben sich zwei Probleme: Werden die Sauen bei Kontrollen als nicht transport- bzw. schlachtfähig eingestuft, riskieren die Schweinehalter Strafen. Zweites Problem: Merzen die Landwirte im Zweifel Sauen, um nichts zu riskieren, steigen die Fallzahlen und das Risiko, wegen hoher Verluste Probleme zu bekommen. Zudem fällt der Schlachtsauenerlös weg.


Einheitliche Kriterien sind daher gefragt, um eine tierschutzrechtliche Bewertung auf jeder Stufe der Lebensmittelkette – vom Schweinehalter, über den Viehtransporteur bis zum amtlichen Personal bei der Fleischuntersuchung – vornehmen zu können.


Bereits vor einigen Jahren hat der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg und der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen praxisnahen Leitfaden zur Bewertung der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit von Mastschweinen entwickelt, an dem sich Schweinehalter orientieren können.


Ungestörtes Allgemeinbefinden


In manchen Situationen ist es jedoch schwierig, den Zustand des Tieres zu beurteilen und eine Entscheidung zu fällen. Wie können Sauenhalter speziell bei Schlachtsauen die Transportfähigkeit sicher beurteilen? Wie steht es um die Transportfähigkeit von Sauen mit z.B. Klauenveränderungen, Schulterläsionen oder Gelenkentzündungen?


top agrar hat bei Prof. Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes des Kreises Soest, nachgehakt. „Die Grundsätze für die Bewertung der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit gelten natürlich auch für Schlachtsauen“, erklärt der Kreisveterinär. Prinzipiell transportfähig ist demnach ein Tier mit ungestörtem Allgemeinbefinden.


Das heißt, dass das Schwein aufmerksam und wach ist, ruhig atmet, einen normalen Ernährungszustand aufweist und alle vier Beine im Stand und in der Bewegung gleichmäßig belastet. „Weist ein Tier hingegen ein gestörtes Allgemeinbefinden wie Fieber, eine Infektion, Lahmheit oder Verletzungen bzw. Schmerzen auf, darf es definitiv nicht aufgeladen werden“, betont Prof. Dr. Hopp.


Tipps zur Beurteilung


Bei der Beurteilung der Transportfähigkeit rät der Kreisveterinär Sauenhaltern, auf folgende Parameter zu achten:


  • Allgemeinzustand: Das Tier muss gesund sein. Es darf keine fiebrigen Allgemeininfektionen oder ein dauerhaft gestörtes Allgemeinbefinden (u.a. Abszesse, Apathie) haben.
  • Deutlich unterkonditionierte Sauen, die über den Hüftknochen keine oder nur wenig Fettabdeckung erkennen lassen, sowie Sauen, bei denen die Dornfortsätze der Wirbelsäule und Rippen hervortreten, sind weder transportfähig noch schlachttauglich.
  • Temperatur und Wetterbedingungen: Bei der Entscheidung, ob eine Sau transportfähig ist, sollten Sauenhalter immer die Temperatur und Witterung berücksichtigen. Denn hohe sommerliche Temperaturen oder schwüles Gewitterwetter können bei den Tieren zu Herz-Kreislaufproblemen führen.
  • Transportdauer und -route: Nicht jeder Schlachthof schlachtet Sauen. Das führt dazu, dass die Transportwege häufig länger und entsprechend belastend sind. „Vor allem bei Schlachtsauen sollte man daher besonders sensibel sein, wenn es um die Beurteilung der Transportfähigkeit geht“, betont Kreisveterinär Prof. Dr. Hopp.


Denn Anzeichen wie Lahmheit oder Kurzatmigkeit können sich während des Transports weiter verstärken. Dadurch steigt das Risiko, dass das Tier bei der Lebenduntersuchung an der Schlachthoframpe als schlachtuntauglich bewertet wird und der Tierhalter Strafen riskiert.


Neben Transportdauer und -route müssen Schweinehalter auch die äußeren Umstände wie die Ladedichte, mögliche Verletzungsgefahren, Lüftung, Tränken und Abtrennungen bei der Entscheidung berücksichtigen. „Im Zweifel sollte immer eine Rücksprache mit dem Hoftierarzt erfolgen“, rät Prof. Dr. Hopp.


Wird das Schwein auf dem Betrieb als transportunfähig erachtet, muss es von anderen Tieren separiert und umgehend tierärztlich behandelt werden. Wenn notwendig, muss das Tier notgeschlachtet oder notgetötet werden, sodass es nicht unnötig leidet.


Alle vier Beine belasten


Wie Schweinehalter die Transportfähigkeit bei Bewegung beurteilen können, zeigt Übersicht 1 auf Seite S18. Es gilt: Kann sich das Schwein ohne fremde Hilfe und schmerzfrei fortbewegen und alle vier Gliedmaßen gleichermaßen belasten, ist es transportfähig. Hat die Sau zwar eine geringfügig eingeschränkte Mobilität, kann jedoch alle vier Beine belasten, darf sie ebenfalls transportiert werden.


Lahmende Sauen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht alle Beine belasten bzw. nur minimal belasten, den Rücken aufkrümmen und mit anderen Tieren nicht Schritt halten können, sind nicht transportfähig. Einen kritischen Blick sollten Tierhalter auf Sauen mit Klauenerkrankungen werfen. Diese können oft zur Lahmheit führen. „Hier sollten Sauenhalter genau beobachten, ob die Klauenerkrankung nicht gravierend ist und die Sau nicht beim Laufen stört. Dann darf sie aufgeladen und transportiert werden“, erklärt Prof. Dr. Wilfried Hopp.


Verheilte Wunden


Bei Sauen können an den Knochenvorsprüngen des Schulterblatts Schulterverletzungen vorkommen. Läsionen an der Schulter entstehen vor allem in den ersten zwei Wochen nach der Abferkelung. Denn dann liegen die Sauen häufig auf der Seite, um die Ferkel zu säugen. Der Druck beim Liegen beeinträchtigt die Durchblutung. Durch die eingeschränkte Blutzirkulation kann es zu Läsionen kommen, die schlecht abheilen.


In so einem Fall gilt: Ist die Wunde vollständig verheilt, nicht schwerwiegend, blutet nicht, und die Sau lahmt nicht, ist sie transportfähig (siehe Übersicht 2). „Weist die Sau jedoch z.B. aufgrund einer Schulterläsion eine frische, offene oder blutende Wunde auf und kann nicht alle vier Beine belasten und das Gewicht tragen, ist die Sau nicht transportfähig“, erklärt Prof. Dr. Hopp.


Ein striktes Transport- und Schlachtverbot gilt auch für Sauen, die vor weniger als sieben Tagen abgeferkelt haben. Und auch bei einem Gebärmutter- oder Scheidenvorfall ist das Tier nicht transportfähig. Ein Gebärmuttervorfall kann häufig nicht rückgängig gemacht werden. Die Sau kann an Blutungen oder Infektionen verenden und muss notgetötet werden. Auch für Sauen, die sich im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium (90% oder mehr) befinden, gilt ein strenges Transport- und Schlachtverbot.


Schmerzfreie Fortbewegung


Neben Anzeichen von Lahmheit und Verletzungen sollten Sauenhalter bei der Beurteilung der Transportfähigkeit auch vermehrt auf verdickte Gelenke schauen. Denn durch das Liegen auf hartem Untergrund können Schwellungen in Form von akuten bis chronischen Schleimbeutelentzündungen an den Beinen entstehen, die sich als Verdickung der Haut bilden.


Die Schwellungen können schmerzhaft sein, sich beim Aufbrechen infizieren und zu Lahmheit führen. In Übersicht 3 ist dargestellt, wie Tierhalter die Transportfähigkeit bei Schwellungen beurteilen können. Dabei sollte zuerst der Allgemeinzustand der Sau unter die Lupe genommen werden.


Ist die Schwellung heiß, gerötet oder schmerzempfindlich bei Berührungen? Führt das umfangsvermehrte Gelenk bei der Sau zu einer abnormalen Haltung oder einem veränderten Gang? Erhöht die Schwellung das Verletzungsrisiko und könnte beim Transport zu Blutungen führen? Ein Tier mit mehr als einem umfangsvermehrten Gelenk oder multiplen Abszessen ist transportunfähig.


Hat eine Sau mit ansonsten ungestörtem Allgemeinbefinden z.B. durch eine Schleimbeutelentzündung ein umfangsvermehrtes Gelenk oder eine alte, nicht offene Entzündung, darf das Tier transportiert werden, wenn es keine Lahmheit zeigt. Die Sau sollte dann am besten farbig markiert und gesondert von anderen Tieren transportiert werden.


caroline.juecker@topagrar.com


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Praxisleitfäden zur Bewertung der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit können Sie über den unten stehenden QR-Code herunterladen.

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