Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Stoffstrombilanz: Jetzt mit Wahlmöglichkeit

Schweinehalter können bei der Erstellung der Stoffstrombilanz ab Januar 2018 zwischen zwei Varianten wählen. Welcher Weg rechnet sich für Veredler besser? Nun ist es amtlich: Ab dem 1. Januar 2018 müssen erste Schweinehalter zusätzlich zum Nährstoffvergleich ihren Nährstoffinput und -output bilanzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinehalter können bei der Erstellung der Stoffstrombilanz ab Januar 2018 zwischen zwei Varianten wählen. Welcher Weg rechnet sich für Veredler besser? 


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nun ist es amtlich: Ab dem 1. Januar 2018 müssen erste Schweinehalter zusätzlich zum Nährstoffvergleich ihren Nährstoffinput und -output bilanzieren. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die sogenannte Stoffstrombilanz-Verordnung (Stoff- BilV).


Anders als die Düngeverordnung, die die gute fachliche Praxis beim Düngen regelt, bezieht sich die StoffBilV auf den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb. Konkret muss der Betriebsleiter die tatsächlichen Zu- und Abfuhren für Stickstoff und Phosphor ermitteln. Eine Stoffstrombilanz erstellen müssen zunächst folgende Betriebe:


  • Tierhalter, die mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) halten oder mehr als 30 ha bewirtschaften und dabei jeweils eine Viehbesatzdichte von 2,5 GV überschreiten.



  • Viehhalter, die Wirtschaftsdünger von Dritten aufnehmen, auch wenn sie die Grenzwerte unterschreiten. Ausnahmen gelten nur für Betriebe, die jährlich maximal 750 kg Gesamt-Stickstoff aus Wirtschaftsdünger beziehen.



  • Flächenlos wirtschaftende Tierhalter mit mehr als 50 GV.


Zwei Optionen


Anders als vom Gesetzgeber zunächst vorgesehen, haben Tierhalter bei der Erstellung der Bilanz künftig eine Wahlmöglichkeit. Das hat der Bundesrat nach langem politischen Ringen Ende November beschlossen. Die Landwirte können ihre Stoffströme entweder auf Grundlage einer einheitlichen Obergrenze von maximal 175 kg Stickstoff (N) pro ha oder mithilfe einer betriebsindividuellen Bilanzierung bewerten. Bei dieser werden die konkreten betrieblichen „Nährstoff-Verhältnisse“ stärker berücksichtigt.


Wie die Berechnung der N- und P2O5-Mengen in der Stoffstrombilanz im Detail funktioniert, ist in top agrar 9/2017 ab Seite 39 detailliert beschrieben worden. Nachfolgend stellen wir Ihnen vor, welche Vor- und Nachteile die jeweilige Wahlmöglichkeit für Veredelungsbetriebe haben.


top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.