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So lässt sich die TA-Luft praxisnah umsetzen

Lesezeit: 7 Minuten

Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist seit Anfang Oktober in Kraft. Damit kommen auf die Schweinehalter weitere Hürden beim Stallbau zu. Viele bauwillige Betriebe sind daher massiv verunsichert. Sie befürchten, dass neue Ställe an den geplanten Standorten nicht mehr oder nur mit erheblichen Mehrkosten gebaut werden können. Auch bei den Genehmigungsbehörden hat die neue TA-Luft zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Denn in vielen Punkten mangelt es an konkreten Hinweisen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen. Die Folge: Viele Genehmigungsanträge können nur mit einem erheblichen Mehraufwand bearbeitet oder müssen vorübergehend sogar auf Eis gelegt werden. Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren sind dann vorprogrammiert. Bauherr und Behörde müssen Hand in Hand arbeiten Um so wichtiger ist es daher, dass bei den Genehmigungsverfahren Bauherr, Berater und Behörde noch intensiver als bisher Hand in Hand arbeiten. Hilfreich können dabei die nicht unerheblichen Beurteilungsspielräume der Behörden sein. Diese Spielräume sollten ausgeschöpft werden, um im Einzelfall angemessene Vorgehensweisen zu ermöglichen. Im Folgenden werden die im Rahmen der Neufassung der TA-Luft am meisten diskutierten Punkte nacheinander unter die Lupe genommen. Mit den wichtigsten Neuerungen beginnend werden die einzelnen Knackpunkte kritisch analysiert und Wege für eine praxisnahe Umsetzung aufgezeigt. Ammoniak-Grenzwerte Zu den wichtigsten Punkten der TALuft gehören die neu aufgenommenen Grenzwerte für Ammoniak. Fachleute kritisieren in diesem Zusammenhang besonders die in der TA-Luft vorliegende Abstandskurve. Denn diese geht von den denkbar ungünstigsten Verhältnissen aus. Die Folge: Bei einem 1500er Maststall muss u.U. ein Abstand von fast 500 m zum nächsten Wald eingehalten werden. Entsprechende Standorte sind in den eng räumigen Landschaften Westund Süddeutschlands aber kaum vorhanden. Auf Drängen einiger Bundesländer wurde daher eine Alternative zur Anwendung der pauschalen Abstandsregelung verankert. Hiernach kann bei einer Unterschreitung der Mindestabstände durch ein standardisiertes Ausbreitungsmodell nachgewiesen werden, dass die von der Stallanlage ausgehende Belastung unschädlich ist. Der Vorteil: Die so ermittelten Abstände liegen in der Regel deutlich unter den Werten aus der Abstandskurve (siehe Übersicht). Nach bisherigen Erfahrungen bewegen sich die im Ausbreitungsmodell ermittelten Werte meist auch unter den geruchsrelevanEin weiterer entscheidender Knackpunkt der neuen TA-Luft ist, dass stärker als bisher auch die jeweilige SchadstoffVorbelastung am geplanten Standort zu berücksichtigen ist. Das heißt: Neben der Zusatzbelastung durch das eigene Bauvorhaben muss die Belastung aus Nachbarschaftsquellen einbezogen werden. In Bezug auf Ammoniak sind z. B. alle Emissionsquellen in einem Radius von 1000 m um das eigene Bauvorhaben relevant. Die zusammenfassende Betrachtung der eigenen und fremden Schadstoffausträge führt besonders in Nordwestdeutschland zu Problemen. Es ist zu erwarten, dass bei vielen Bauvorhaben die geforderten Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Als Ausweg bleibt in diesem Fall nur die Reduzierung der Austräge durch emissionsmindernde Maßnahmen. Die Unterschreitung bestimmter Mindestabstände ist z.B. möglich, wenn Nährstoff-angepasst gefüttert oder eine zentrale Abluftführung mit Gruppenschaltung installiert wird. In Einzelfällen kann auch die Installation einer Abluftreinigungsanlage sinnvoll sein. Ein Punktekatalog zur Bewertung der emissionsmindernden Maßnahmen wurde in die TA-Luft aufgenommen. Vorbelastung durch Nachbarquellen ten Abständen. Gegenüber der alten TA-Luft ist diesbezüglich also mit keiner wesentlichen Erhöhung der einzuhaltenden Abstände zu rechnen. StickstoffBelastung Vor allem in den Veredlungshochburgen werden die neuen Regelungen zur Verminderung der Stickstoffeinträge diskutiert. Denn in Landkreisen mit einem Viehbesatz von mehr als 2 GV/ha ist eine Überprüfung der vom Bauvorhaben ausgehenden Stickstoffeinträge erforderlich. Dabei ist bislang unklar, wie die Prüfung ablaufen soll. Außerdem enthält Umrüstpflicht für Altbauten Ein Punkt, der bei der Novellierung der TA-Luft bisher oft zu wenig beachtet wurde, ist die Umrüstpflicht für vorhandene Stallbauten. Denn die TA-Luft sieht vor, dass alle schon BImSch-genehmigten Anlagen spätestens bis zum Jahr 2007 den Stand der Technik von Neubauten erfüllen müssen. Es besteht also diesbezüglich kein Bestandsschutz für die vorhandenen BImSch-pflichtigen Ställe. Problematisch ist dabei, dass die TA-Luft kaum Hinweise für die Anpassung vorhandener Stallanlagen enthält. Auch in diesem Punkt besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Unterstall-Lagerung von Gülle Auch die in der TA-Luft festgeschriebenen Vorgaben zur Güllelagerung haben zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Denn in einer Textpassage schließt die TA-Luft eine Unterstall-Lagerung aus. Es wurde jedoch festgehalten, dass die Zwischenlagerung im Stall möglich ist, wenn bei einer konventionellen Lüftung ein Abstand von mindestens 10 cm zwischen der Gülleoberfläche und dem Spaltenboden eingehalten wird. Bei der Unterflurabsaugung gilt ein Mindestabstand von 50 cm. Ein auch aus Sicht der Genehmigungsbehörden tragbarer Kompromiss könnte daher wie folgt aussehen: Im Abferkelbereich wird mit dem bewährten Badewannensystem gearbeitet. Nach jedem Durchgang wird die Gülle bei einem Füllstand von rund 40 cm abgelassen. Im Mastbereich kommen etwa 75 cm tiefe Kanäle zum Einsatz, die nach jedem Durchgang entleert werden. Für die langfristige Lagerung der Gülle muss aber in jedem Fall ein außen stehender Behälter vorhanden sein. Hiermit werden dann auch die Forderungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung erfüllt. Zur Verringerung der AmmoniakVerluste müssen die Güllebehälter laut TA-Luft entweder mit gehäckseltem Stroh, Granulatschüttungen oder Zeltdächern abgedeckt werden. Schwebstaub-Belastung Die Vorgaben zur Verminderung der Schwebstaubbelastung dürften für die Schweinebetriebe nur in Einzelfällen Abluftschornsteine und Biofilter Im Zusammenhang mit der TA-Luft kommen häufig hohe Abluftkamine und Biofilter ins Gespräch. Fakt ist: Weder besonders hohe Abluftkamine noch die Ausrüstung mit einer Abluftreinigung bzw. einem Biofilter werden in der TALuft generell gefordert. Vielmehr handelt es sich hierbei um bauliche Maßnahmen, die zur Verminderung der Schadstoffemissionen anerkannt werden können. Bei den Biofiltern ist aber zu beachten, dass es bisher nur wenig Erfahrungen zur langfristigen Wirksamkeit gibt. Außerdem sind die Bau- und Betriebskosten nach wie vor sehr hoch, so dass die Installation eines Abluftfilters nur in begründeten Einzelfällen sinnvoll sein dürfte. die TA-Luft keine Grenzwerte zur Beurteilung der Belastung, so dass hier dringend nachgebessert werden muss. Insgesamt sind von den Bestimmungen zur Senkung der Stickstoffbelastung nur wenige Betriebe betroffen. So haben nach einer offiziellen Statistik derzeit bundesweit lediglich die norddeutschen Kreise Vechta, Cloppenburg, Borken und die Grafschaft Bentheim einen Viehbesatz von mehr als 2 GV/ha. Durch die Neufassung der TA-Luft müssen sich die Schweinehalter auf kompliziertere Genehmigungsverfahren beim Stallbau einstellen. Vor allem die neu eingeführte gemeinsame Betrachtung der Vorbelastung und der zusätzlichen Belastung durch das eigene Bauvorhaben erschwert die Auswahl geeigneter Standorte erheblich. Um so wichtiger ist es daher, dass die vielfältigen Bewertungsspielräume der Genehmigungsbehörden genutzt werden, um im Einzelfall eine angemessene Umsetzung des Bauvorhabens zu ermöglichen. Hierfür müssen Bauherr, Berater und Genehmigungsbehörde noch intensiver als bisher Hand in Hand arbeiten. Wir fassen zusammen zum Problem werden. Denn nach Angaben des Umweltbundesamtes liegt die Vorbelastung in ländlichen Räumen bei 11 bis 25 µg/m2 und damit unter den in der TA-Luft festgelegten Grenzwerten. Die zu erwartende Zusatzbelastung durch die Stallbauten ist im Normalfall so gering, dass die vorgegebenen Jahresmittelwerte von 40 µg/m2 nicht überschritten werden. Unklar ist bislang, wie die Überprüfung der Schwebstaub-Vorbelastung im Einzelnen ablaufen kann. Denn für die ländlichen Räume gibt es derzeit kaum Messergebnisse bzw. Messstellen zur Erfassung der Vorbelastung von Schwebstaub.

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