Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Antragsfrist für die Investitionsförderung Stallumbau bis zum 30. September 2021 verlängert. Insgesamt stehen 300 Mio. € Fördermittel bereit. Das müssen sauenhaltende Betriebe für den Förderantrag erfüllen:
Keine Vergrößerung des Tierbestands durch das Bauvorhaben.
Vorhaben abgeschlossen bis 2022.
Die Höchstgrenze je Betrieb und Investitionsvorhaben liegt bei 500000 €. Die einzelbetriebliche Beratung für Um- oder Ersatzbaukonzept ist ebenfalls förderfähig.
Anträge können unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Antragsfrist für die Investitionsförderung Stallumbau bis zum 30. September 2021 verlängert. Insgesamt stehen 300 Mio. € Fördermittel bereit. Das müssen sauenhaltende Betriebe für den Förderantrag erfüllen:
Keine Vergrößerung des Tierbestands durch das Bauvorhaben.
Vorhaben abgeschlossen bis 2022.
Die Höchstgrenze je Betrieb und Investitionsvorhaben liegt bei 500000 €. Die einzelbetriebliche Beratung für Um- oder Ersatzbaukonzept ist ebenfalls förderfähig.
Anträge können unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.