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Stoffstrombilanz: Jetzt mit Wahlmöglichkeit

Lesezeit: 6 Minuten

Schweinehalter können bei der Erstellung der Stoffstrombilanz ab Januar 2018 zwischen zwei Varianten wählen. Welcher Weg rechnet sich für Veredler besser?


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Nun ist es amtlich: Ab dem 1. Januar 2018 müssen erste Schweine-halter zusätzlich zum Nährstoffvergleich ihren Nährstoffinput und -output bilanzieren. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die sogenannte Stoffstrombilanz-Verordnung (StoffBilV). Anders als die Düngeverordnung, die die gute fachliche Praxis beim Düngen regelt, bezieht sich die StoffBilV auf den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb. Konkret muss der Betriebsleiter die tatsächlichen Zu- und Abfuhren für Stickstoff und Phosphor ermitteln. Eine Stoffstrombilanz erstellen müssen zunächst folgende Betriebe:


  • Tierhalter, die mehr als 50 Großvieh-einheiten (GV) halten oder mehr als 30 ha bewirtschaften und dabei jeweils eine Viehbesatzdichte von 2,5 GV überschreiten.
  • Viehhalter, die Wirtschaftsdünger von Dritten aufnehmen, auch wenn sie die Grenzwerte unterschreiten. Ausnahmen gelten nur für Betriebe, die jährlich maximal 750 kg Gesamt-Stickstoff aus Wirtschaftsdünger beziehen.
  • Flächenlos wirtschaftende Tierhalter mit mehr als 50 GV.


Zwei Optionen:

Anders als vom Gesetzgeber zunächst vorgesehen, haben Tierhalter bei der Erstellung der Bilanz künftig eine Wahlmöglichkeit. Das hat der Bundesrat nach langem politischen Ringen Ende November beschlossen.


Die Landwirte können ihre Stoffströme entweder auf Grundlage einer einheitlichen Obergrenze von maximal 175 kg Stickstoff (N) pro ha oder mithilfe einer betriebsindividuellen Bilanzierung bewerten. Bei dieser werden die konkreten betrieblichen „Nährstoff-Verhältnisse“ stärker berücksichtigt.


Wie die Berechnung der N- und P2O5-Mengen in der Stoffstrombilanz im Detail funktioniert, ist in top agrar 9/2017 ab Seite 39 detailliert beschrieben worden. Nachfolgend stellen wir Ihnen vor, welche Vor- und Nachteile die jeweilige Wahlmöglichkeit für Veredelungsbetriebe haben.


Übersicht 1 beschreibt den Mastbetrieb Martin Müller (Name geändert). Müller kauft jährlich 5323 Ferkel mit einem Durchschnittsgewicht von 26 kg sowie Futter, Saatgut und Mineraldünger zu. Zudem nimmt er noch 1249 kg N über den Zukauf von Gülle auf. Alles in allem „importiert“ der Landwirt dadurch 40163 kg N. Bei einer bewirtschafteten Fläche von 110,2 ha sind das umgerechnet 364 kg N pro ha.


Über den Verkauf der Mastschweine, unter Berücksichtigung der Tierverluste, durch die Vermarktung von Getreide und über die Abgabe von Gülle (1100 kg N) führt der Mäster insgesamt 23870 kg N aus seinem Betrieb ab. Daraus errechnet sich im Saldo ein N-Überschuss von 16293 kg insgesamt bzw. 148 kg N je ha. Die jeweiligen Werte für P2O5 sind ebenfalls der Übersicht 1 zu entnehmen.


Nutzt Müller die Möglichkeit der betriebsindividuellen Bilanzierung, passiert Folgendes: Unter Berücksichtigung seiner Flächenausstattung von 110,2 ha, von 20% Stall- und Lagerverlusten sowie 10% Ausbringverlusten errechnet sich für seinen Betrieb ein zulässiger N-Bilanzwert von 10298 kg. Der Wert besagt in diesem Zusammenhang, wie viel Stickstoff im Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenausstattung und der unvermeidbaren N-Verluste „verloren“ gehen darf.


Da Müller aber tatsächlich einen Überschuss von 16293 kg N produziert, überzieht er sein Nährstoffkonto mit 5996 kg bzw. 58,2% (5996/10298 x 100). Das ist eindeutig zu viel. Denn laut Stoffstrombilanz-Verordnung dürfte der Wert maximal 10% über dem zulässigen N-Bilanzwert liegen. Das wären 11328 kg N. Für P2O5 braucht Müller keine Berechnungen durchführen, da die Stoffstrombilanz-Verordnung das derzeit noch nicht verlangt.


Mit 175 kg N pro ha rechnen?

Was passiert nun, wenn Martin Müller mit der bundeseinheitlichen Obergrenze von 175 kg N pro ha rechnet? In diesem Fall muss er seinen N-Saldo von 16293 kg nur durch seine Fläche von 110,2 ha teilen. Als Ergebnis erhält er eine N-Belastung von 148 kg pro ha. Bei diesem vom Bundesrat verabschiedeten Rechenweg hält der Betrieb die Vorgabe locker ein. Der Grund dafür ist, dass der Bundesrat auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Unterstützung aus allen politischen Lagern den zulässigen N-Überschuss deutlich nach oben korrigiert hat.


Auch Ferkelerzeuger dürfen künftig mit beiden Modellen rechnen. Allerdings ist die Situation in der Sauenhaltung wesentlich kritischer zu beurteilen, da der Nährstoffanfall in der neuen Düngeverordnung an den enormen Leistungsanstieg in der Ferkelproduktion angepasst wurde. Durch die Anhebung der bisherigen Obergrenze von 22 auf 28 abgesetzte Ferkel pro Sau und Jahr steigt der Nährstoffanfall um bis zu 10% an, wie Berechnungen von Fütterungsexperten zeigen. In der Stoffstrombilanz führt das zu deutlich höheren N- und P-Zufuhren über den Mehrverbrauch an Sauenfutter und insbesondere an nährstoffreichem Ferkelfutter.


Probleme für Sauenhalter:

Die Auswirkungen zeigt Übersicht 2. Florian Meyer (Name geändert) hält 282 Sauen und verkauft 27,5 Ferkel pro Sau und Jahr. Jährlich kauft er 135 Jungsauen mit einem Gewicht von 100 kg zu. Zudem bezieht er Nährstoffe über den Futterzukauf, den Einkauf von Saatgut und Dünger sowie die Aufnahme von Gülle (815 kg N). Insgesamt führt der Betriebsleiter 18222 kg N in den Betrieb ein. Das sind bei einer Flächenausstattung von 52,4 ha 348 kg N pro ha. Die Summe der Nährstoffabgabe liegt bei 8806 kg N bzw. 168 kg N pro ha. Darin enthalten sind 1566 kg N, die den Betrieb über die Gülleabgabe verlassen haben. Unter dem Strich errechnet sich für den Betrieb Meyer ein N-Saldo von 9416 kg N bzw. 180 kg N pro Hektar.


Rechnet Meyer mit der betriebsindividuellen Bilanzmethode, überschreitet er den zulässigen N-Bilanzwert mit 73,5% klar. Das liegt unter anderem an den hohen Nährstoffmengen, die Meyer über den Futterbezug einkaufen muss, um die Tiere optimal zu versorgen.


Die Situation entspannt sich für den Betriebsleiter, wenn er mit der bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg N pro ha rechnet. Weil sein Nährstoffpuffer bei dieser Methode deutlich größer ist, geht die Rechnung für ihn fast auf. Sein N-Saldo liegt jetzt nur noch bei 180 kg (9416/52,4 ha). Den hohen P2O5-Saldo von 60 kg pro ha braucht Meyer vorerst nicht bewerten.


Nährstoffzufuhr begrenzen:

Damit Florian Meyer sein Stickstoffkonto in Zukunft nicht überzieht, kann er z.B. die Nährstoffzufuhr über die Fütterung begrenzen. Als Erstes sollte er sämtliche Sicherheitszuschläge aus den Rationen herausnehmen und auf die stark N-/P-reduzierte Fütterung umstellen. Die Praxis zeigt, dass sich selbst hochfruchtbare Genetiken damit sehr gut versorgen lassen. Allerdings ist dafür insbesondere in Betrieben mit Eigenmischung wichtig, dass die Inhaltsstoffe der Komponenten bekannt sind. Das heißt, die Betriebe müssen regelmäßige Futteranalysen erstellen lassen.


Weiteres Einsparpotenzial hat der Betrieb in der Düngung. Zuerst sollte Florian Meyer keine Gülle mehr von Dritten aufnehmen und die Effizienz seiner Gülledüngung optimieren. Dadurch kann er den Mineraldünger-Verbrauch senken.


Josef Bunge, LWK NRWMarcus Arden, top agrar

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