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Straathof: Berufsverbot vorläufig aufgehoben

Lesezeit: 1 Minuten

Mitte April hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt das für Adrianus Straathof bundesweit geltende Tierhaltungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Berufsverbot hatte der Landkreis Jerichower Land Ende No­vember 2014 gegen Straathof verhängt, nachdem er Tierschutzverstöße auf Straathofs Betrieben festgestellt hatte.


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Die Richter des Oberverwaltungsgerichts begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass keine konkreten Gefahren für Gemeinschaftsgüter erkennbar seien, wenn Straathof weiterhin seinen Beruf ausübe. Solche Gefahren sieht das Gericht nicht, weil Straathof bereits im Dezember als Geschäftsführer seiner Schweinebetriebe zurückgetreten ist.


Erst wenn im Hauptverfahren die Richter das Berufsverbot bestätigen, darf Straathof bundesweit keine Schweine mehr halten. Das Hauptverfahren werde aber frühestens in einem halben Jahr starten, so ein Sprecher des Landkreises Jerichower Land gegenüber top agrar.


Auf das Schweinehaltungsverbot der Glava GmbH hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts übrigens keinen Einfluss. Wie der Landkreissprecher bestätigte, werden dort alle Schweine bis Ende August ausgestallt werden.

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