Die Europäische Kommission plant, die Industrieemissionsrichtlinie zu überarbeiten. Künftig sollen Betriebe mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) unter die strengen EU-Emissionsregelungen für Industriebetriebe fallen. Betroffen wären Schweinehalter mit mehr als 300 Sauenplätzen bzw. mehr als 500 Mastplätzen.
Bei der Überarbeitung der Richtlinie sieht die Bundesregierung noch „vertieften Diskussionsbedarf“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.
Nach Einschätzung der Regierung würde die Zahl der betroffenen Betriebe durch den vorgelegten Entwurf deutlich ansteigen. Die Zahl der Sauenhalter würde sich von aktuell 347 auf 1500 mehr als vervierfachen. Auch die Zahl der betroffenen Mäster stiege deutlich an und zwar von 1276 auf 8000!
Inwieweit zusätzliche Anforderungen auf die Betriebe zukommen, hängt laut der Bundesregierung davon ab, wie die Vorschläge der EU-Kommission im Endeffekt umgesetzt werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Genehmigungspflichten und die Betriebsvorschriften.
Die Regierung schätzt, dass sich die Überarbeitung bis ins erste Halbjahr 2024 hinziehen wird. Ab Inkrafttreten gilt dann eine Frist von 18 Monaten für die Anpassung des nationalen Rechts. Für die Betriebsvorschriften ist innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten ein delegierter Rechtsakt vorgesehen. Die Umsetzung auf nationaler Ebene muss innerhalb von 42 Monaten erfolgen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Europäische Kommission plant, die Industrieemissionsrichtlinie zu überarbeiten. Künftig sollen Betriebe mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) unter die strengen EU-Emissionsregelungen für Industriebetriebe fallen. Betroffen wären Schweinehalter mit mehr als 300 Sauenplätzen bzw. mehr als 500 Mastplätzen.
Bei der Überarbeitung der Richtlinie sieht die Bundesregierung noch „vertieften Diskussionsbedarf“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.
Nach Einschätzung der Regierung würde die Zahl der betroffenen Betriebe durch den vorgelegten Entwurf deutlich ansteigen. Die Zahl der Sauenhalter würde sich von aktuell 347 auf 1500 mehr als vervierfachen. Auch die Zahl der betroffenen Mäster stiege deutlich an und zwar von 1276 auf 8000!
Inwieweit zusätzliche Anforderungen auf die Betriebe zukommen, hängt laut der Bundesregierung davon ab, wie die Vorschläge der EU-Kommission im Endeffekt umgesetzt werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Genehmigungspflichten und die Betriebsvorschriften.
Die Regierung schätzt, dass sich die Überarbeitung bis ins erste Halbjahr 2024 hinziehen wird. Ab Inkrafttreten gilt dann eine Frist von 18 Monaten für die Anpassung des nationalen Rechts. Für die Betriebsvorschriften ist innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten ein delegierter Rechtsakt vorgesehen. Die Umsetzung auf nationaler Ebene muss innerhalb von 42 Monaten erfolgen.