Strohraufen und -lager der Feuerversicherung melden!
Lesezeit: 1 Minuten
Seit dem 1. August muss allen Schweinen organisches Beschäftigungsmaterial angeboten werden. Viele Schweinehalter haben dazu Strohraufen in ihre Ställe eingebaut und lagern in der Mehrzweckhalle oder Scheune einige Ballen Stroh oder Heu. Doch Achtung: Das kann sich auf die Beiträge zur landwirtschaftlichen Feuerversicherung auswirken, warnt Versicherungsexperte Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer NRW.
Denn die meisten Versicherungen werten das Gebäude dadurch als Strohlagerung, die dem Versicherungsträger entsprechend gemeldet werden muss. Und durch das höhere Brandrisiko infolge der Strohlagerung steigen in der Regel auch die Versicherungsbeiträge. Schweinehalter, die das versäumen, riskieren im Schadensfall eine Kürzung ihrer Entschädigungssumme.
Ob der Stall, in dem die Raufen verbaut sind, ebenfalls als Strohlagerung gewertet wird, ist je nach Versicherung unterschiedlich. Landwirte sollten ihre Versicherung daher informieren und sich die Erlaubnis der Strohlagerung im Zweifelsfall schriftlich bestätigen lassen, selbst wenn es sich nur um einen einzigen Ballen handelt, rät der Experte.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Seit dem 1. August muss allen Schweinen organisches Beschäftigungsmaterial angeboten werden. Viele Schweinehalter haben dazu Strohraufen in ihre Ställe eingebaut und lagern in der Mehrzweckhalle oder Scheune einige Ballen Stroh oder Heu. Doch Achtung: Das kann sich auf die Beiträge zur landwirtschaftlichen Feuerversicherung auswirken, warnt Versicherungsexperte Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer NRW.
Denn die meisten Versicherungen werten das Gebäude dadurch als Strohlagerung, die dem Versicherungsträger entsprechend gemeldet werden muss. Und durch das höhere Brandrisiko infolge der Strohlagerung steigen in der Regel auch die Versicherungsbeiträge. Schweinehalter, die das versäumen, riskieren im Schadensfall eine Kürzung ihrer Entschädigungssumme.
Ob der Stall, in dem die Raufen verbaut sind, ebenfalls als Strohlagerung gewertet wird, ist je nach Versicherung unterschiedlich. Landwirte sollten ihre Versicherung daher informieren und sich die Erlaubnis der Strohlagerung im Zweifelsfall schriftlich bestätigen lassen, selbst wenn es sich nur um einen einzigen Ballen handelt, rät der Experte.