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TA Luft: Filter bald bundesweit?

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg und beim Großprojekt „Stuttgart 21“ ist der Wurm drin. Beide Projekte verzögern sich um Jahre. Bei der Neufassung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)“ ist die Situation ähnlich. Bereits seit April 2017 liegt den beteiligten Ministerien (neben Umwelt insbesondere Landwirtschaft und Wirtschaft) ein Papier zur Abstimmung vor – geschehen ist bislang nichts.


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Das könnte sich jetzt ändern. Nach der Regierungsbildung rechnet Ewald Grimm, Umwelt-experte beim KTBL in Darmstadt, damit, dass die neue TA Luft bis Herbst verabschiedet sein wird. Für Schweinehalter ist dabei brisant:


  • Die Anforderungen zur Prüfung, ob die NH3- bzw. N-Belastungen aus der Stallabluft zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, sollen verschärft werden. Die Betriebe müssten dann u.U. größere Abstände zu empfindlichen Biotopen (häufig Wald) einhalten und auch weiter weg gelegene Schutzgüter können relevant sein.
  • Beurteilt werden soll in Zukunft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Anwohner durch Bioaerosole gefährdet sind.
  • Die Geruchsimmis-sionen für den Bau von Tierhaltungsanlagen sollen kontingentiert werden. Ein einzelner Betrieb dürfte dann die nach Geruchsimmis-sionsrichtlinie zulässigen Immissionswerte u.U. maximal nur noch zu 60% ausschöpfen.


Geplant sind schärfere Vorgaben für die Emis-sionsminderung:


  • Für Betriebe mit mehr als 750 Sauen bzw. 2000 Mastplätzen sollen Abluftfilter Pflicht werden. Die Filtererlasse einzelner Bundesländer würden dann bundesweit gelten.
  • Betriebe mit mehr als 560 Sauen bzw. 1500 Mastplätzen sollen Techniken zur Emissionsminderung einsetzen müssen, die in den BVT-Schlussfolgerungen beschrieben werden und nach europäischem Recht eigentlich nur für größere Betriebe gelten.

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