Ab dem 2. Januar 2014 kommt bei Reisinger/Tönnies eine neue Ebermaske zum Einsatz. Das Unternehmen begründet diesen Schritt mit der im Oktober vorgenommenen Umstellung auf die AutoFOM 3-Klassifizierung, die zu deutlichen Verschiebungen bei den Teilstückgewichten und beim Muskelfleischanteil im Bauch geführt habe. Auch die Sondervergütung für Nachkommen geruchsreduzierter Eberlinien in Höhe von 1 € soll künftig entfallen.
Änderungen gibt es vor allem bei der Bewertung des Bauchs und des Schinkens. Liegt der Muskelfleischanteil im Bauch (BFL) unter 54 %, wird jedes kg künftig nur noch mit 1,10 Indexpunkten (IXP) bewertet (vorher 1,30 IXP). Von 54 % bis 56,99 % BFL sind es 1,30 IXP und von 57 % bis 59,99 % BFL 1,50 IXP.
Bei den Schinken werden Gewichte von 19,51 bis 20,00 kg mit 2,55 Indexpunkten je kg Schinkengewicht bewertet (bisher 2,60 IXP) und oberhalb von 20 kg werden 2,40 IXP/kg vergeben. Bisher waren es hier 2,60 IXP. Wobei die Änderungen der Schinkengewichte nur die Ebermaske in RhedaWiedenbrück betrifft. Denn in den Tönnies-Schlachtstätten Sögel und Weißenfels wurde schon immer mit 2,55 bzw. 2,40 IXP je kg Schinken bewertet.