Auch unter noch so guten Haltungsbedingungen lässt es sich nicht verhindern, dass Schweine mitunter erkranken oder sich verletzen. Da das meistens mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist, müssen diese Tiere unverzüglich entsprechend ihrer Erkrankung und nach Anweisung des Tierarztes behandelt werden!
In hoffnungslosen Fällen, wie z.B. bei lebensbedrohlichen Verletzungen, Knochenbrüchen oder Behandlungen ohne Therapieerfolg muss unverzüglich notgetötet werden. Denn in der Regel dürfen diese Tiere ohnehin nicht mehr geschlachtet werden, und eine Heilung ist auch nicht zu erwarten.
Bei anderen Erkrankungen sollte zunächst eine Heilung angestrebt werden. Dazu müssen Einzeltiere, die sich in der Gruppe nicht mehr behaupten können, unbedingt abgesondert werden. Dafür eignen sich ein Krankenstall oder eine Genesungsbucht. Unter Umständen kann auch ein Bereich in der belegten Bucht abgegittert werden.
Im Krankenstall muss es warm sein und der Boden sollte eingestreut oder mit einer weichen Unterlage versehen sein. Futter und Wasser müssen jederzeit zugänglich sein und notfalls auch von Hand verabreicht werden.
Der Krankenstall ist aber kein Sterbeabteil! Ziel ist, dass die dort untergebrachten Schweine wieder genesen. Wenn die Erkrankung bzw. Verletzung jedoch dazu führt, dass die Tiere dauerhaft zu wenig saufen bzw. fressen können, sie ständig Schmerzen empfinden und eine Heilung unwahrscheinlich ist, müssen sie rechtzeitig und tierschutzgerecht notgetötet werden.
Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Nach zwei bis drei Tagen Behandlung sollte zumindest eine Tendenz zur Besserung erkennbar sein. Wenn die Erkrankung dagegen länger als drei Wochen andauert, sprechen wir bereits von einem chronischen Geschehen, bei dem eine vollständige Heilung kaum noch zu erwarten ist.
Letztlich muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob und wann ein Tier notgetötet werden sollte. Wenn die Schweine sichtbar leiden, kümmern oder sogar festliegen, muss die Entscheidung deutlich früher fallen. Leider warten viele Landwirte damit immer noch zu lange, weil sie hoffen, dass das betreffende Tier doch noch genesen könnte.
Wer unsicher ist, kann an entsprechenden Schulungen teilnehmen, die unter anderem von den Landwirtschaftskammern zu diesem Thema angeboten werden. Im Zweifelsfall sollte man den Hoftierarzt um Unterstützung bitten. Unnötiges Tierleid muss unter allen Umständen vermieden werden!
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Auch unter noch so guten Haltungsbedingungen lässt es sich nicht verhindern, dass Schweine mitunter erkranken oder sich verletzen. Da das meistens mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist, müssen diese Tiere unverzüglich entsprechend ihrer Erkrankung und nach Anweisung des Tierarztes behandelt werden!
In hoffnungslosen Fällen, wie z.B. bei lebensbedrohlichen Verletzungen, Knochenbrüchen oder Behandlungen ohne Therapieerfolg muss unverzüglich notgetötet werden. Denn in der Regel dürfen diese Tiere ohnehin nicht mehr geschlachtet werden, und eine Heilung ist auch nicht zu erwarten.
Bei anderen Erkrankungen sollte zunächst eine Heilung angestrebt werden. Dazu müssen Einzeltiere, die sich in der Gruppe nicht mehr behaupten können, unbedingt abgesondert werden. Dafür eignen sich ein Krankenstall oder eine Genesungsbucht. Unter Umständen kann auch ein Bereich in der belegten Bucht abgegittert werden.
Im Krankenstall muss es warm sein und der Boden sollte eingestreut oder mit einer weichen Unterlage versehen sein. Futter und Wasser müssen jederzeit zugänglich sein und notfalls auch von Hand verabreicht werden.
Der Krankenstall ist aber kein Sterbeabteil! Ziel ist, dass die dort untergebrachten Schweine wieder genesen. Wenn die Erkrankung bzw. Verletzung jedoch dazu führt, dass die Tiere dauerhaft zu wenig saufen bzw. fressen können, sie ständig Schmerzen empfinden und eine Heilung unwahrscheinlich ist, müssen sie rechtzeitig und tierschutzgerecht notgetötet werden.
Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Nach zwei bis drei Tagen Behandlung sollte zumindest eine Tendenz zur Besserung erkennbar sein. Wenn die Erkrankung dagegen länger als drei Wochen andauert, sprechen wir bereits von einem chronischen Geschehen, bei dem eine vollständige Heilung kaum noch zu erwarten ist.
Letztlich muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob und wann ein Tier notgetötet werden sollte. Wenn die Schweine sichtbar leiden, kümmern oder sogar festliegen, muss die Entscheidung deutlich früher fallen. Leider warten viele Landwirte damit immer noch zu lange, weil sie hoffen, dass das betreffende Tier doch noch genesen könnte.
Wer unsicher ist, kann an entsprechenden Schulungen teilnehmen, die unter anderem von den Landwirtschaftskammern zu diesem Thema angeboten werden. Im Zweifelsfall sollte man den Hoftierarzt um Unterstützung bitten. Unnötiges Tierleid muss unter allen Umständen vermieden werden!