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Verfütterungsverbot wird überprüft

Lesezeit: 1 Minuten

Die Verfütterung tierischer Proteine von Landtieren an Nutztiere ist seit dem Jahr 2001 verboten. Auslöser war die BSE-Krise, die im Jahr 1986 im Vereinigten Königreich ihren Beginn hatte. Das Verbot soll aber weiter schrittweise gelockert werden. Seit Juni 2013 ist der Einsatz von genusstauglichen tierischen Proteinen (Kategorie 3) von Nichtwiederkäuern zumindest im Bereich der Aquakultur unter strengen technischen Vorgaben bereits wieder erlaubt.


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Seit dem Jahr 2017 erlaubt die Europäische Kommission außerdem den Einsatz von verarbeitetem tierischen Protein aus Insekten in Futtermitteln für Tiere in Aquakultur.


Das momentan bestehende Verfütterungsverbot an Schweine und Geflügel wird zurzeit auf EU-Ebene überprüft. Nach Angaben des Deutschen Verbandes für Tiernahrung (DVT) hat die EU-Kommission ihre Pläne für die Verarbeitung von tierischem Protein vom Schwein konkretisiert und arbeitet daran, dass es für Geflügelfutter wieder erlaubt wird. Die Wiedereinführung tierischer Proteine hält der DVT für machbar, wenn eine positive wissenschaftliche Sicherheitsbewertung vorliegt.

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