Wie sollten sich Anwender des Isofluran-Narkosegerätes verhalten, wenn beim Arbeiten mit dem Narkosegas Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Abgeschlagenheit auftreten?
Im Rahmen der Zertifizierung durch die DLG wurden bei allen Geräten Messungen zur Isofluranbelastung der Umgebungsluft durch ein akkreditiertes Messinstitut (Eurofins) durchgeführt. Der geforderte und im internationalen Vergleich bewusst niedrig angesetzte Arbeitsplatzgrenzwert von 15 mg/m³ Isofluran wurde dabei von keinem Narkosegerät überschritten.
Bei fachgerechter Anwendung und fehlerfreier Funktion der Geräte sollten daher normalerweise auch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Anwender auftreten. Ist dies trotzdem der Fall, empfiehlt sich ein stufenweises Vorgehen:
Bitten Sie zunächst den bestandsbetreuenden Tierarzt, Ihnen beim nächsten Kastrationstermin über die Schulter zu schauen und den Ablauf der Narkose zu beobachten.
Liegen keine offensichtlichen Fehler bei der Anwendung vor, sollten Sie im nächsten Schritt den Kundendienst des Geräteherstellers anrufen, damit er die Funktion des Verdampfers und der gasführenden Bauteile überprüft.
Melden Sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Bundesamt für Verbraucherschutz (uaw@bvl.bund.de).
Informieren Sie den Schweinegesundheitsdienst oder das Veterinäramt.
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Wie sollten sich Anwender des Isofluran-Narkosegerätes verhalten, wenn beim Arbeiten mit dem Narkosegas Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Abgeschlagenheit auftreten?
Im Rahmen der Zertifizierung durch die DLG wurden bei allen Geräten Messungen zur Isofluranbelastung der Umgebungsluft durch ein akkreditiertes Messinstitut (Eurofins) durchgeführt. Der geforderte und im internationalen Vergleich bewusst niedrig angesetzte Arbeitsplatzgrenzwert von 15 mg/m³ Isofluran wurde dabei von keinem Narkosegerät überschritten.
Bei fachgerechter Anwendung und fehlerfreier Funktion der Geräte sollten daher normalerweise auch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Anwender auftreten. Ist dies trotzdem der Fall, empfiehlt sich ein stufenweises Vorgehen:
Bitten Sie zunächst den bestandsbetreuenden Tierarzt, Ihnen beim nächsten Kastrationstermin über die Schulter zu schauen und den Ablauf der Narkose zu beobachten.
Liegen keine offensichtlichen Fehler bei der Anwendung vor, sollten Sie im nächsten Schritt den Kundendienst des Geräteherstellers anrufen, damit er die Funktion des Verdampfers und der gasführenden Bauteile überprüft.
Melden Sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Bundesamt für Verbraucherschutz (uaw@bvl.bund.de).
Informieren Sie den Schweinegesundheitsdienst oder das Veterinäramt.