Die Ausführungshinweise regeln, wie die neue Haltungs-VO künftig ausgelegt wird. Mit unseren Experten diskutieren wir in diesem Heft über die neuen Vorgaben fürs Deckzentrum und für den Abferkelbereich.
Die im Frühjahr veröffentlichten Ausführungshinweise regeln, wie die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Detail ausgelegt wird. Die Hinweise sind nicht rechtsverbindlich, sollen den Amtsveterinären jedoch bei künftigen Kontrollen als Leitplanken dienen. Einen Überblick zu den Änderungen für die Sauenhaltung finden Sie in der Übersicht auf der rechten Seite. Über die Vorgaben, die alle Schweinehalter ab sofort bzw. ab August 2021 betreffen, haben wir bereits im ersten Teil des Beitrags in der Maiausgabe (5/2021) ab Seite S4 berichtet.
Über die wichtigen Änderungen zur Sauenhaltung sowie mögliche Knackpunkte und Praxislösungen diskutierten wir nun im zweiten Teil des Beitrags mit unseren Experten Dr. Christoph Brundiers (Kreisveterinär Steinfurt), Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) und Dr. Eckhard Meyer (Lehr- und Versuchsgut Köllitsch) sowie Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH).
Auch wenn nun geregelt ist, wie die neuen Vorgaben ausgelegt werden, raten unsere Experten dazu, nicht überstürzt zu handeln. Gemeinsam mit Beratern sollten Sauenhalter die Übergangsfristen klug nutzen, um eine Anpassungsstrategie zu planen.
caroline.juecker@topagrar.com
anna.huettenschmidt@topagrar.com
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Die Ausführungshinweise regeln, wie die neue Haltungs-VO künftig ausgelegt wird. Mit unseren Experten diskutieren wir in diesem Heft über die neuen Vorgaben fürs Deckzentrum und für den Abferkelbereich.
Die im Frühjahr veröffentlichten Ausführungshinweise regeln, wie die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Detail ausgelegt wird. Die Hinweise sind nicht rechtsverbindlich, sollen den Amtsveterinären jedoch bei künftigen Kontrollen als Leitplanken dienen. Einen Überblick zu den Änderungen für die Sauenhaltung finden Sie in der Übersicht auf der rechten Seite. Über die Vorgaben, die alle Schweinehalter ab sofort bzw. ab August 2021 betreffen, haben wir bereits im ersten Teil des Beitrags in der Maiausgabe (5/2021) ab Seite S4 berichtet.
Über die wichtigen Änderungen zur Sauenhaltung sowie mögliche Knackpunkte und Praxislösungen diskutierten wir nun im zweiten Teil des Beitrags mit unseren Experten Dr. Christoph Brundiers (Kreisveterinär Steinfurt), Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) und Dr. Eckhard Meyer (Lehr- und Versuchsgut Köllitsch) sowie Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH).
Auch wenn nun geregelt ist, wie die neuen Vorgaben ausgelegt werden, raten unsere Experten dazu, nicht überstürzt zu handeln. Gemeinsam mit Beratern sollten Sauenhalter die Übergangsfristen klug nutzen, um eine Anpassungsstrategie zu planen.