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Widerspruch gegen OVG-Urteil

Lesezeit: 1 Minuten

Das Kastenstand-Urteil, das das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg im November 2015 erlassen hat, sorgt weiter für Wirbel. Darauf aufbauend hat das Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt eine Verfügung erlassen. Darin werden alle Veterinärämter aufgefordert sicherzustellen, dass die Sauen in Kastenständen ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können.


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Bislang ist das OVG-Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Denn es wurde Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die dortigen Richter prüfen aktuell noch, ob sie die Revision zulassen und somit das Verfahren neu aufrollen werden. Sauenhalter, die in der Zwischenzeit von ihrem Veterinäramt zur Umrüstung der vorhandenen Kastenstände aufgefordert werden, sollten Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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