Ab Mitte des Jahres startet die dritte Phase der Initiative Tierwohl. Dann ändert sich der Weg des Kostenausgleichs. Schweinehalter bekamen nun Post von ihren Händlern.
Ab dem 1. Juli 2021 startet die 3. Runde der Initiative Tierwohl (ITW). Ab diesem Zeitpunkt werden die ITW-Boni nicht mehr über einen Fonds gezahlt, sondern in der Kette weitergegeben.
Das Prinzip nennt sich „Marktmodell“. Dies bedeutet, dass sich jeder Mäster aktiv um die Vermarktung seiner eigenen Tierwohlschweine kümmern muss. Die teilnehmenden Schlachthöfe legen gerade Kontingente zur Annahme und Bezahlung der Tiere fest.
Gegenüber top agrar online zeigen sich nun Landwirte vermehrt irritiert über Anschreiben ihrer Viehhändler. In einem Schreiben, dass der Redaktion vorliegt, heißt es z.B.: „Bei Tönnies muss ein Landwirt, der ITW Tiere anliefern möchte, über einen Tönnies Vertrag verfügen. Sind Sie Tönnies Vertragskunde und wollen bei der 3. ITW-Runde dabei sein? Dann füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus. (…) Zur Zeit sammelt Tönnies noch Stückzahlen für den ITW Pool, allerdings ist auch dieser begrenzt und es gilt: Wer zuerst kommt malt zuerst.“
Ist für das Marktmodell also eine schriftliche vertragliche Vereinbarung mit fester Bindung zwingend notwendig? Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sagt dazu klar „Nein!“.
Ruhe bewahren - nicht unter Druck unterschreiben
Laut ISN vermitteln einige Schweinevermarkter den Eindruck, als sei eine vertragliche Anbindung des gesamten Betriebes alternativlos, um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen. Dies hätten der ISN auch zahlreiche Nachfragen von Mitgliedern gezeigt, die in den vergangenen Wochen hereinkamen. Auch der ISN liegen entsprechende Schreiben von Vermarktern vor.
Die Fachleute stellen aber klar: „Bei der Initiative Tierwohl wird eine bilaterale Vereinbarung genannt, die zwischen den Schweinemästern und Schlachtunternehmen zu treffen ist. Sie gibt aber keine Vorgaben über die Form, Zeitraum und Umfang einer Vereinbarung.“
ISN-Experte Ulrich Pohlschneider erklärt: „Unser Eindruck ist, dass einige Vermarkter, nachdem der Schweinestau als Druckmittel nicht mehr zieht, nun die Initiative Tierwohl nutzen, um Schweinehalter in eine vertragliche Bindung zu drängen. Dabei geht es uns gar nicht um die Frage, ob eine feste vertragliche Bindung nun sinnvoll ist oder nicht. Es geht uns darum, dass die Schweinehalter nicht unter Druck unterschreiben. Sie sollen ihre Optionen abwägen und sich ganz bewusst dafür oder dagegen entscheiden können und sich erst dann auf Art und Umfang einer Bindung festlegen“, erläutert Pohlschneider.
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Ab dem 1. Juli 2021 startet die 3. Runde der Initiative Tierwohl (ITW). Ab diesem Zeitpunkt werden die ITW-Boni nicht mehr über einen Fonds gezahlt, sondern in der Kette weitergegeben.
Das Prinzip nennt sich „Marktmodell“. Dies bedeutet, dass sich jeder Mäster aktiv um die Vermarktung seiner eigenen Tierwohlschweine kümmern muss. Die teilnehmenden Schlachthöfe legen gerade Kontingente zur Annahme und Bezahlung der Tiere fest.
Gegenüber top agrar online zeigen sich nun Landwirte vermehrt irritiert über Anschreiben ihrer Viehhändler. In einem Schreiben, dass der Redaktion vorliegt, heißt es z.B.: „Bei Tönnies muss ein Landwirt, der ITW Tiere anliefern möchte, über einen Tönnies Vertrag verfügen. Sind Sie Tönnies Vertragskunde und wollen bei der 3. ITW-Runde dabei sein? Dann füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus. (…) Zur Zeit sammelt Tönnies noch Stückzahlen für den ITW Pool, allerdings ist auch dieser begrenzt und es gilt: Wer zuerst kommt malt zuerst.“
Ist für das Marktmodell also eine schriftliche vertragliche Vereinbarung mit fester Bindung zwingend notwendig? Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sagt dazu klar „Nein!“.
Ruhe bewahren - nicht unter Druck unterschreiben
Laut ISN vermitteln einige Schweinevermarkter den Eindruck, als sei eine vertragliche Anbindung des gesamten Betriebes alternativlos, um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen. Dies hätten der ISN auch zahlreiche Nachfragen von Mitgliedern gezeigt, die in den vergangenen Wochen hereinkamen. Auch der ISN liegen entsprechende Schreiben von Vermarktern vor.
Die Fachleute stellen aber klar: „Bei der Initiative Tierwohl wird eine bilaterale Vereinbarung genannt, die zwischen den Schweinemästern und Schlachtunternehmen zu treffen ist. Sie gibt aber keine Vorgaben über die Form, Zeitraum und Umfang einer Vereinbarung.“
ISN-Experte Ulrich Pohlschneider erklärt: „Unser Eindruck ist, dass einige Vermarkter, nachdem der Schweinestau als Druckmittel nicht mehr zieht, nun die Initiative Tierwohl nutzen, um Schweinehalter in eine vertragliche Bindung zu drängen. Dabei geht es uns gar nicht um die Frage, ob eine feste vertragliche Bindung nun sinnvoll ist oder nicht. Es geht uns darum, dass die Schweinehalter nicht unter Druck unterschreiben. Sie sollen ihre Optionen abwägen und sich ganz bewusst dafür oder dagegen entscheiden können und sich erst dann auf Art und Umfang einer Bindung festlegen“, erläutert Pohlschneider.