Am Samstag (26.09.20) hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den 35. Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen amtlich bestätigt.
Der Fundort des infizierten Kadavers befindet sich innerhalb des im Südosten Brandenburgs ausgewiesenen Kerngebietes. Deshalb ist keine Erweiterung des bestehenden gefährdeten Gebietes erforderlich. Und auch die gestern vom Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP beschlossenen Erleichterungen bei der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gefährdeten Gebiet (top agrar berichtete) können wie geplant umgesetzt werden. Die deutschen Hausschweinebestände sind nach wie vor ASP-frei.