Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat zum Jahresende die Leitfäden aktualisiert. Neben einigen Erleichterungen in der Dokumentation stehen auch verpflichtende Änderungen bzw. Präzisierungen für Schweinehalter ab Januar 2017 auf dem Plan.
Die Leitfäden beinhalten die erneuerten Regeln und Anforderungen an die Systempartner, die Zertifizierungsstellen und die Labore. Zudem stellt QS Checklisten für Landwirte bereit, die zur Vorbereitung auf die unabhängige Betriebskontrolle (Audits) dienen.
Die wichtigsten Änderungen für Schweinehalter im Überblick:
Beschäftigungsmaterial:
- Schweine jeden Alters (auch Saugferkel) müssen Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial haben.
Umgang mit kranken Tieren:
- Die geforderte weiche Unterlage in der Krankenbucht muss eine Mindestbodenfläche je Tier abdecken.
- Nicht therapierbare Tiere müssen unverzüglich nach dem geltenden Recht betäubt und getötet werden.
- Am 04.08.2016 sind die Übergangsfristen für das Platzangebot in der Ferkelaufzucht ausgelaufen. Absatzferkeln über 20 kg muss mindestens 0,35 m² Platz zur Verfügung stehen.
- Ab Januar 2017 gilt eine verpflichtende Nullmeldung, das heißt auch Betriebe, die in dem jeweiligen Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben sind zur Meldung verpflichtet. Betriebe ohne Therapieindex werden für Lieferungen in das QS-System gesperrt.
- Hier wurden die Beprobungsvorgaben verändert. Wichtige Infos hier.
Die neuen Leitfäden und Checklisten für die Audits können Sie im Dokumentencenter der Homepage der QS GmbH downloaden.