Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Notwendiger Seuchenschutz

Ab 21. April 2021 braucht jeder Tierstandort eine eigene VVVO-Nummer!

Tierhalter mit mehreren Standorten brauchen ab nächstem Jahr eine eigene VVVO-Nummer für jeden einzelnen Standort – mit gravierenden Folgen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Tierseuchenkasse schreibt aktuell Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter an und fordert sie auf, für jeden Standort ihres Betriebs eine eigene Betriebsregistriernummer zu beantragen. Grundlage ist der EU-Tiergesundheitsrechtsakt, der eine eindeutige Nummer für jeden Stall auch innerhalb einer Gemeinde vorschreibt, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Die Neuregelung tritt ab 21. April 2021 in Deutschland in Kraft. Bislang haben manche Landwirte für Stammbetrieb und Pachtställe die gleiche Nummer verwendet. Wer also beispielsweise als Ferkelerzeuger die tragenden Sauen in einem Pachtstall unterbringt, braucht künftig für diesen Stall eine separate VVVO-Nummer. Das gilt auch für Kuhhalter, die z.B. den Nachbarn übernommen und die Färsenaufzucht dorthin ausgelagert haben. Das hat weitreichende Folgen für die Betriebe, mahnt das Wochenblatt und zählt auf:

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen die nach dem 21.4.2021 aus- oder umgestallt werden, müssen dann innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank gemeldet werden – Schweine als Sammelmeldung. Rinder einzeln anhand der Daten aus dem Rinderpass. Überschreitungen dieser Frist sind CC-relevant. Im Seuchenfall riskiert der Betrieb die Entschädigung. Für die HIT-Meldung braucht der Standort auch eine eigene PIN.
  • Teilweise nach der Geburt, spätestens aber beim Verkauf müssen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen mit der neuen VVVO-Nummer gekennzeichnet werden. Wenn dazu Ohrmarken notwendig sind, müssen diese bestellt werden. Fehlt eine Einzugsermächtigung für den neuen Standort, werden die Ohrmarken (zumindest in NRW) per Nachname geliefert, mit Mehrkosten von 17,50 €/Bestellung. Für Rinderhalter gibt es zur Ummeldung von Teilbeständen in der HIT-Datenbank ein vereinfachtes Verfahren.
  • Sowohl das QS-System als auch die Initiative Tierwohl vergeben keine eigenen Betriebsnummern, sondern nutzen stattdessen die VVVO-Nummer. D.h. der Standort mit der neuen VVVO- Nummer muss bei den Organisationen neu registriert werden. Die Teilnahmeerklärungen müssen aktualisiert werden. Laut QS wird kein zusätzliches Erstaudit notwendig, allerdings wird beim nächsten Betriebs-Audit die neue Nummer zusätzlich geprüft.
  • Betriebe, die bei der ITW angemeldet sind, benötigen für den separaten Standort einen eigenen Vertrag und ein eigenes Audit. Das wird über den Bündler abgewickelt. Die IQ Agrarbeispielsweise nimmt für eine weitere VVVO-Nummer am selben Standort mit gleichem Prüfungsdatum 280 €, bei abweichendem Audittermin 350 €. Auch Klima- und Wassercheck müssen separat erstellt werden und verursachen Zusatzkosten.
  • Wer seine Schlachtdaten über das IQ-Portal auswerten lässt, muss auch hier die neue VVVO-Nummer anmelden. Auch das kostet knapp 50 €/Jahr plus Gebühren für die Freischaltung von Schlachthof, Abrechnungsvergleich oder Beratung.
  • Auch der Antibiotika-Verbrauch muss für die neue Nummer gemeldet werden. Zudem bekommt der Standort eine eigene Kennzahl bei der halbjährlichen TAM-Auswertung.
  • Gleiches gilt für das Salmonellenmonitoring von Mastschweinen. Für den separaten Standort mit eigener VVVO-Nr müssen künftig genügend Salmonellenproben gezogen und untersucht werden. Betriebe mit mehr als 50 Mastplätzen brauchen mindestens 26 Proben jährlich, ab 200 verkauften Mastschweinen sind es mindestens 60 Proben/Jahr; sie kosten zwischen 1,50 und 2,50 €/Probe.
  • Für die jährliche Statusmeldung verschickt die Tierseuchenlasse gesonderte Meldebögen an jede VVVO-Nummer.

Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben rät, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim Seuchenschutz verstehe die EU keinen Spaß. Im Seuchenfall zahlt sonst der Tierhalter die Zeche und erhält keine Entschädigung. Zudem steht bei falschen Angaben viel für die ganze Region auf dem Spiel. Kann die EU nicht glasklar nachvollziehen, an welchem Standort sich welche Tiere in welcher Stückzahl befinden und es ein VVVO-Chaos gibt, lautet die Schlussfolgerung, dass die Datenlage im ganzen Kreis oder Regierungsbezirk nicht valide ist. Folge seien schärfere Handelssperren und größere Restriktionsgebiete.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.