Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Achtung: Meldungen an HI-Tier und Antibiotikadatenbank nicht vergessen!

Schweinehalter aufgepasst: Wie in jedem Jahr sind verpflichtet, ihre Tierbestände an die HIT-Datenbank zu melden. Hierbei müssen Sie bis zum 15. Januar die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinehalter aufgepasst: Wie in jedem Jahr sind laut § 26 der Viehverkehrsordnung alle Schweinehalter dazu verpflichtet, ihre Tierbestände an die HIT-Datenbank zu melden. Hierbei müssen Sie bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg melden.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei mehreren Standorten bzw. HIT-Nummern muss die Meldung für jede Nummer separat erfolgen. Die Meldung können Sie online unter www.hi-tier.de vornehmen oder per Fax versenden. Ist nach Ablauf der Meldefrist keine Meldung bei den Veterinärämtern eingegangen, wird ein Ordnungsgeld fällig.


An die staatliche Antibiotika-Datenbank müssen alle Tierzugänge und -abgänge für den Zeitraum 1.7 bis 31.12.17 inklusive der Verluste tagesgenau zum 14. Januar gemeldet werden. Auch der Anfangs-Tierbestand zum 1. Januar ist zu melden. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) und Mäster mit mehr als 250 Schweinen (im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres).


Auch die verbrauchten Antibiotika-Mengen sind anzugeben. Wenn Sie für das Melden der Daten einen Dritten, z.B. den Bestandstierarzt beauftragt haben, müssen Sie nur die Tierbewegungen eintragen. Ansonsten müssen sie die Meldung zum Antibiotika-Einsatz selbst an die staatliche Datenbank abgeben. Sollten Sie keine Antibiotika zwischen dem 01.07. bis 31.12.2017 verbraucht haben, müssen Sie dennoch eine Nullmeldung vornehmen.


------------------------------------------


top Farmplan: Dein Immer-dabei Agrarbüro


Weniger Zeit im Büro, mehr Zeit fürs Wesentliche!

  •     Dokumentation, E-Mails & Termine
  •     Kinderleicht zu bedienen
  •     Mit Landwirten entwickelt
  •     Ackerschlagkartei
  •     HIT-Meldung



https://www.topfarmplan.de


------------------------------------------

 

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.