Im Grundsatz befürwortet der Vorstandsvorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), Sven Guericke, den Regierungsbeschluss, noch 2022 eine verpflichtende Haltungskennzeichnung auf den Weg zu bringen. Eine Anlehnung an die Eierkennzeichnung betrachtet das Forum aber kritisch, so Guericke vergangenen Woche in Vechta. Damit unterwandere die Bundesregierung mutwillig alle Tierwohlbemühungen, wenn sie die mittlerweile etablierten Tierwohlprogramme ohne Außenklima in die unterste Kategorie „3“ einordne.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die trotz der wirtschaftlich desolaten Lage in den Umbau ihrer Ställe hin zur Haltungsstufe 2 der Initiative Tierwohl (ITW) investiert und auf langfristige Sicherung gesetzt haben“, so Guericke. Zielführender wäre es, auf die innerhalb der Borchert-Kommission erarbeiteten Tierwohlkriterien zurückzugreifen und am Markt etablierte Tierwohlprogramme einzubinden. Daneben fordert der AEF-Vorstandschef die Einbeziehung von Fleisch des Außer-Haus-Verzehrs sowie eine EU-weit einheitlich verpflichtende Haltungskennzeichnung.
Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen gefordert
Kein Verständnis hat der AEF-Vorstandschef für das Zaudern der grünen Agrarminister gegenüber einer Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Er warf den betreffenden Ressortchefs ein „Festhalten an parteipolitischen Grundsatzüberzeugungen“ vor. Deutschland muss aber nach Ansicht von Guericke seinen Gunststandort zum Anbau von Rohstoffen und Lebensmitteln „vollends ausschöpfen und damit seiner globalen Verantwortung zur Ernährungssicherung nachkommen“.
Damit wolle sich die Landwirtschaft keinesfalls aus ihrer ökologischen Verantwortung stehlen und die Notwendigkeit der Transformation ausblenden, stellte Guericke klar. Vielmehr gelte es, vor dem Hintergrund der Ernährungssicherung alle ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Faktoren sorgsam miteinander abzuwägen und jedwedes innovatives und digitales Potential auszuschöpfen.