Thüringens Agrarstaatssekretär Torsten Weil übergab Ende Juli an die Agrargenossenschaft Königshofen eG in Heideland einen Förderbescheid über 625.402 € für den Bau eines Strohschweinestalls.
„Verbraucher wünschen sich mehr Tierwohl. Als Land unterstützen wir diese gesellschaftliche Forderung und unterstützen Agrarbetriebe bei Investitionen in Tierwohlställe. Die Agrargenossenschaft Königshofen eG investiert in dieses Stallbaukonzept, das den Mastschweinen wesentlich mehr Platz pro Tier und durch Stroheinstreu deutlich mehr Wohlbefinden bieten kann“, sagte Weil.
Das Vorhaben wird vom Land über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt. Mit den Fördermitteln werden neben dem Strohschweinestall, in dem die hohen Tierwohlstandards der Premiumförderung erfüllt werden, noch Investitionen in eine Stallarbeitsmaschine und eine besonders umweltschonend arbeitende Anhängefeldspritze unterstützt. Die Investitionskosten liegen insgesamt bei 1.647.165 Euro und die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt.
Anerkennung zeigen, die die Bauern verdienen
Staatssekretär Weil betonte die Bedeutung von tierwohlgerechten Investitionen: „Die aktuellen Skandale in der Fleischindustrie bergen die Gefahr, dass die ganze Branche in Verruf gerät und die Menschen ein negatives Bild von der Landwirtschaft erhalten. Es ist mein Ziel, dass Landwirte die Anerkennung erhalten, die sie wirklich verdienen. Sie produzieren unsere Lebensmittel und bei meinen Branchengesprächen wurde immer wieder deutlich, wie wichtig den Bauern Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutzbelange sind. Bei den Investitionen in höhere ökologische und soziale Standards unterstützen wir die Betriebe, damit wir den berechtigten Forderungen aus der Gesellschaft nach einer besseren Tierhaltung gerecht werden können“.
Hintergrund AFP Thüringen
Seit 2015 sind im AFP fast 35 Mio. Euro öffentliche Mittel ausgezahlt worden, weitere 19 Mio. Euro sind bereits für die Jahre 2020 bis 2022 bewilligt worden. Mit dem AFP werden Betriebe dann für Stallbauinvestitionen gefördert, wenn damit baulich-technische Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung oberhalb der gesetzlichen Standards erreicht werden. Neuanlagen und Erweiterungen größerer Intensivtierhaltungsanlagen werden nicht mehr gefördert, wenn die Tierplatzkapazität gewisse Schwellenwerte übersteigt.