Mit Spannung hatten die Sauenhalter am Freitag richtungsweisende Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zu den Themen Kastenstand und Ferkelkastration erwartet. Dann war schnell klar: Die Themen wurden von der Tagesordnung gestrichen, weil keine Einstimmigkeit bestand. Vor allem beim 4. Weg der Ferkelkastration blockieren einige Bundesländer.
Der Plan bei der Kastration sieht stattdessen jetzt so aus:
- In den nächsten 14 Tagen wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet, die sich mit dem 4. Weg der Ferkelkastration beschäftigen soll. Vorbild sei die Lösung aus Skandinavien, weshalb von dort Experten eingeladen werden. Bislang gebe es bei der Kastration mit Lokalbetäubung noch einige Hürden. Die Lösung mit einer Impfung jedenfalls sei kein gangbarer Weg und würde zu etlichen Diskussionen führen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bittet die Fachleute, hierbei sachlich mitzuarbeiten, statt mit „Schaum vorm Mund“ zu poltern.
- Anschließend entscheidet sich, ob es eine Bundesratsinitiative geben wird, das müsse aber noch vor der Sommerpause geschehen, daher stünden alle Beteiligten unter großem Druck.
- Noch vor Ende des Jahres müsse dann eine Entscheidung her.
Kastenstand: Änderung der NutztierhaltungsVO notwendig
Beim Thema Kastenstand konnten die Beteiligten kein Einvernehmen erzielen, insbesondere wegen der Übergangsfristen für Bestandsbetriebe und der Anforderungen an Kastenstände im Deckzentrum während der Übergangsfrist. Hier würden unterschiedliche landwirtschaftliche Strukturen und Produktionsweisen in den Ländern eine maßgebliche Rolle spielen.
Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) forderte, die Unsicherheit bei den Kastenständen endlich zu beenden. „Der Bund muss schnellstmöglich einen Verordnungsentwurf vorlegen“, forderte sie. Im Protokoll heißt es dazu: Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Länderarbeitsgruppe zur Haltung von Sauen in Kastenständen sowie im Abferkelbereich eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzunehmen.
Bayern und Baden-Württemberg empfahlen hierzu für Bestandsbetriebe eine Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Verordnung von 15 Jahren plus 5 Jahre für Härtefälle, um den Betrieben Planungssicherheit und politische Verlässlichkeit zu gewährleisten. Gerade in kleineren Beständen würden notwendige gebäudliche Veränderungen an baurechtliche Grenzen stoßen, die oft eine Anpassung an neue Vorgaben unwirtschaftlich machten.
Die Länder Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen halten es zudem für erforderlich, vor einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die noch offenen Punkte im Abferkelbereich (Größe der Buchten, Bodenbeschaffenheit der Buchten, Mindestgröße des Ferkelnestes) abschließend zu klären.
Schwänzekupieren
Zum Thema Schwänzekupieren verweisen die Agrarminister auf einen Beschluss vom 18.1.2018, wonach eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen mit landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder, der Wirtschaft sowie einem Vertreter der AG Tierschutz auf dieser Grundlage noch offene Fragen und die konkreten Umsetzungsschritte des Aktionsplans erarbeiten soll.
Die Politiker bitten dieses Gremium zudem, der EU-Kommission wie gewünscht einen Aktionsplan zur Konkretisierung der Haltungsanforderungen für Schweine zuzusenden. Noch offene Fragen im Rahmen der Nutztierstrategie und die Erkenntnisse im Hinblick auf tierwohlorientierte Ställe der Zukunft sollen dabei berücksichtigt werden. Beachten sollte die Arbeitsgruppe auch die zusätzlichen Anstrengungen der Betriebe in Bezug auf das Schwänzekupieren bei der Einführung eines staatlichen Tierwohllabels. Der entstehende mehraufwand der betriebe müsse möglichst über den Markt honoriert werden.