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Zukunft der Tierhaltung

Agrarverbände machen Druck für Borchert Vorschläge

Die wichtigsten Agrarverbände rufen den Bundestag auf, die Vorschläge der Borchert Kommission für die Tierhaltung umzusetzen. Dort ist ein neuer Entschließungsantrag auf dem Weg.

Lesezeit: 4 Minuten

In bemerkenswerter Einigkeit drängen die wichtigsten Agrarverbände auf eine Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland. In einem gemeinsamen Schreiben, das top agrar vorliegt, fordern sie die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, „sich nun kurzfristig auf einen Entschließungsantrag zu einigen, der sich klar und umfänglich zu den Empfehlungen der Borchert-Kommission bekennt und die Bundesregierung zur Umsetzung auffordert“.

DBV, DRV, DLG, ISN und AbL in einem Boot

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Unterzeichnet ist das Schreiben vom Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dem Präsidenten des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, dem Präsidenten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, dem Vorsitzenden der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Heinrich Dierkes, sowie dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz. Abgesendet haben sie den Brief an den Vorsitzenden des Agrarausschusses des Bundestages, Alois Gerig (CDU).

Union und SPD verhandeln über Entschließungsantrag

In dieser Woche soll es nach Informationen von top agrar einen erneuten Anlauf für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag mit Bedingungen für die Umsetzung der Empfehlungen geben. Anfang Mai hatte es dazu im Agrarausschuss bereits Verhandlungen gegeben, bei der die Meinungen von Union und SPD noch weit auseinander lagen.

Finanzierung, Bau- und Immissionsschutzrecht berücksichtigen

Die Agrarverbände drängen in ihrem Schreiben darauf, bei der Umsetzung auf eine „gesicherte Finanzierung des Umbaus und umgehende Änderungen im Bau-, Genehmigungs- und Immissionsschutzrecht“ zu achten. Das würde die Weiterentwicklung der Tierhaltung entsprechend den Borchert-Vorschlägen „überhaupt erst möglich“ machen, heißt es in dem Brief der Agrarverbände.

BMEL will auf den Bundestag warten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will unterdessen nicht allein voran gehen, sondern auf das Votum des Bundestages warten. „Was die Machbarkeitsstudie angeht, so werden wir diese zeitnah nach der Stellungnahme des Deutschen Bundestages zu den Ergebnissen der Kommission in Auftrag geben“, teilt eine Sprecherin des BMEL gegenüber top agrar mit. Nach der Auftragsvergabe rechnet das BMEL mit ersten Ergebnissen der Studie in den darauffolgenden vier Monaten. Bereits Mitte Februar hatte die Borchert Kommission ihre Empfehlungen zum Umbau der Nutztierhaltung an das BMEL übergeben. Damals hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekündigt, „zügig“ eine Machbarkeitsstudie sowie eine sorgfältige Folgenabschätzung in Auftrag geben zu wollen. Nun heißt es beim BMEL „Als Ministerium würden wir eine zeitnahe Befassung und Einigung des Bundestages noch vor der parlamentarischen Sommerpause begrüßen“.

Borchert-Kommission arbeitet weiter

In der Borchert Kommission ruht die Arbeit trotz der Corona-Pandemie allerdings nicht. In sechs fachspezifischen Arbeitsgruppen werde weiter über die Kriterien für das Tierwohlkennzeichen bei Rindern und Geflügel beraten, heißt es beim BMEL. Die für Schweine hatte das BMEL bereits Anfang 2019 vorgestellt. Außerdem versuchen die Fachleute danach Fragen des Baurechts und der Luftreinhaltung zu klären. Weiteres Thema sei die Entwicklung der Kosten beim schrittweisen Umbau der Tierhaltung und den dafür erforderlichen Fördermaßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Umbauplan bis 2040 anvisiert

Die Borchert Vorschläge sind von einem breiten Bündnis erarbeitet worden, das aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft bestand und außerdem alle einschlägigen Bauernverbände sowie die Umweltverbände eingeschlossen hatte. Erstmals hatte sich die Kommission auch zu einer konkreten Empfehlung zur Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung geeinigt. Sie schlägt dafür die Einführung einer mengenbezogenen Abgabe auf tierische Produkte in Höhe von 40 Cent pro kg Fleisch vor. Zu den Empfehlungen gehörten weiter die Einführung eines freiwilligen nationalen Tierwohllabels ab 2020, das ab 2025 von einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung auf EU-Ebene abgelöst werden soll. Ab 2030 soll der gesetzliche Mindeststandard für die Tierproduktion auf die Stufe 1 des Tierwohllabels angehoben werden. Bis zum Jahr 2040 soll dann der Mindeststandard auf dem Niveau der Stufe 2 ankommen.

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