Seit dem 1. April 2014 gilt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Kernstück des neuen Gesetzes ist das Antibiotika-Minimierungskonzept, das den Verbrauch dieser Medikamente auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß verringern soll. Der Einsatz von Antibiotika muss zunächst einmal gemeldet werden, alle Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Es ermöglicht den Überwachungsbehörden, die Häufigkeit der Antibiotikaanwendungen zu beurteilen und die Betriebe miteinander zu vergleichen. Aber auch die Betriebsleiter wissen dann, wieviel Antibiotika sie im Vergleich zu ihren Berufskollegen einsetzen. Fällt dabei auf, dass ein Tierhalter seinen Masttieren mehr Antibiotika verabreicht als der Bundesdurchschnitt, muss er gemeinsam mit dem Hoftierarzt prüfen, wo die Ursachen für den erhöhten Verbrauch liegen und ob er verringert werden kann.
Die 25 % der deutschen Tierhalter, die am meisten Antibiotika verbrauchen, müssen mit dem Tierarzt einen schriftlichen Reduktionsplan erstellen. Gelingt es dem Tierhalter nicht, den Antibiotika-Einsatz zu verringern, kann die Behörde weitere Maßnahmen anordnen, die bis zur dreijährigen Untersagung der Tierhaltung gehen können. Ziel der AMG-Novelle ist es letztendlich, die Tiergesundheit insgesamt zu verbessern, denn Tiere, die erst gar nicht erkranken, benötigen auch keine Antibiotika. Denn "Vorbeugen ist besser als heilen!" Alles was Tierhalter zur AMG-Novelle wissen sollten, erklärt das aktualisierte aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter".
aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter"
Mehr zum Arzneimittelgesetz lesen Sie auch in der top agrar 4/2014 ab Seite S 4. Das Interview können Sie auch hier herunterladen (für Abonnenten kostenlos).