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Kastration

AMK-Sondersitzung zu Improvac in Ökobetrieben

In einem offenen Brief appellieren 20 Tierschutzorganisationen an die Teilnehmer des morgigen Sondertreffens der Agrarminister, die Immunokastration in Ökobetrieben zuzulassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Morgen trifft sich die Agrarministerkonferenz (AMK) zu einer Tierwohl-Sondersitzung in Berlin. Es wird über die Vorschläge des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung beraten. Thema wird aber auch der Einsatz von Improvac in Ökobetrieben sein. Etliche Bundesländer lehnen die Immunokastration in Ökobetrieben strikt ab und fordern ein bundesweites Verbot. Sie berufen sich dabei auf eine Stellungnahme der EU-Kommission, die den Einsatz von Improvac als nicht konform mit der EU-Ökoverordnung einstuft.

20 Tierschutzorganisationen

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In einem offenen Brief appellieren jetzt 20 Tierschutzorganisationen an die Teilnehmer des morgigen Sondertreffens, die Immunokastration als unblutige Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration in Ökobetrieben ausdrücklich zuzulassen. Denn sie stelle die tierschutzgerechteste Variante der Ferkelkastration dar. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut.

Die Ferkel würden bei dieser Kastrationsmethode keinem chirurgischen Eingriff, der zahlreiche Risiken birgt, unterzogen. Zudem sei das Stresslevel der Ferkel bei der Immunokastration deutlich geringer, da die Ferkel insbesondere im Rahmen der Betäubung mit Isofluran durch Fixierung in den Betäubungsgeräten große Panik erleiden.

Keine Risiken für Tier und Umwelt

Im Gegensatz zur chirurgischen Kastration berge die Immunokastration auch keine Risiken für die Umwelt. Während es sich bei Isofluran um ein Treibhausgas handele, das in die Atmosphäre austritt, seien umweltschädliche Einflüsse von Improvac im Rahmen der Immunokastration nicht bekannt. Vielmehr führe die Immunokastration zu einer besseren Futterverwertung der Eber und hierdurch zu einem geringeren Gülleanfall.

Darüber hinaus sei der Verzehr von Fleisch von Immunokastraten für den Menschen gesundheitlich unbedenklich, da keine Rückstände von Improvac im Fleisch von Immunokastraten verbleiben. Bei Improvac handele es sich auch nicht um ein Hormon oder einen hormonähnlichen Stoff. Die Immunokastration stimme daher mit den Grundsätzen und Zielen der EU-Ökoverordnung zu Tierschutz, Umweltschutz und Gesundheit überein und sollte ausdrücklich in der EU-Ökoverordnung zugelassen werden.

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