Die deutschen Landwirte werden nach Ansicht von Bauernverband und Agrarpolitikern beim Thema Ammoniakreduktion in der EU benachteiligt. Der Verband hatte wiederholt kritisiert, dass die hiesigen Landwirte durch die geplante Novelle zur NEC-Richtlinie gegenüber ihren Berufskollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten klar schlechter gestellt würden.
Die EU-Kommission hat diese Kritik nun zurückgewiesen und betont, dass die Länder die Lastenverteilung selbst festlegen und z.B. kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Pflicht zur Minderung des Ammoniakausstoßes freistellen können. Rund 80 % des Ammoniakausstoßes in der Landwirtschaft stamme von nur 5 % der Betriebe, daher dürften die Minderungsvorgaben im Wesentlichen für große Betriebe gelten. Es bestehe weder die Pflicht, die Intensivierung voranzutreiben noch den Tierbestand zu vermindern, erklärte eine Kommissionssprecherin weiter. Der Brüsseler Behörde zufolge kann die Reduzierung der Ammoniakemissionen auch durch den Einsatz bereits verfügbarer Techniken und Praktiken erreicht werden. Dabei stünden für Modellvorhaben EU-Mittel zur Verfügung.
Mit der NEC-Richtlinie soll die Luftverschmutzung in der Gemeinschaft bis 2030 gegenüber 2005 um etwa die Hälfte vermindert werden. Für jedes der 28 EU-Länder wurden spezifische Kürzungsvorgaben festgelegt, und zwar neben Ammoniak auch für Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen und Feinstaub. Methan, für das nach dem Willen der Kommission in der NEC-Richtlinie ebenfalls Reduzierungsziele hätten verankert werden sollen, bleibt außen vor.