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Aschara: Kurz nach Aufhebung des Tierhaltungsverbots wieder Tierschutzverstöße!

In der Schweinezuchtanlage Aschara mussten erneut Tiere notgetötet werden. Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises bestätigte Hinweise der Tierschutzorganisation Peta, berichtet der MDR. Demnach waren bei einer Kontrolle des Veterinäramts fünf Tiere in so einem schlechten Zustand, dass sie erlöst werden mussten.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Schweinezuchtanlage Aschara mussten erneut Tiere notgetötet werden. Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises bestätigte entsprechende Hinweise der Tierschutzorganisation Peta, berichtet der MDR.

 

Demnach waren bei einer Kontrolle des Veterinäramts am 5. Dezember fünf Tiere in so einem schlechten Zustand, dass sie erlöst werden mussten. Das Landratsamt spricht von Verstößen gegen das Tierschutzrecht und das Arzneimittelrecht. Es sei ein vorübergehendes Schlachtverbot erteilt worden.


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Die Schweinezuchtanlage gehört zur Agrargesellschaft ADIB. Hauptgesellschafter ist der frühere Bauernpräsident Klaus Kliem. Seit Januar 2017 wurden in den zwei Anlagen am Ascharaer Kreuz immer wieder Verstöße dokumentiert, erklärt der MDR weiter. Von Gelenkgeschwüren, zu viel Antibiotika, Parasitenbefall, zu enge Kastenstände und Notschlachtungen war die Rede. Schweine sollen nur auf ihren Vorderpfoten zum Futternapf gelaufen sein. In den Anlagen in Aschara und Wiegleben werden rund 5.000 Tiere gehalten.


Die ADIB geriet daraufhin ins Visier von Veterinäramt und Staatsanwaltschaft. Im Frühjahr ordnete das Amt an, die Anlage zu schließen. Gegen den ADIB-Chef Kliem wurde zudem ein Schweinehaltungsverbot verhängt, das später vom Verwaltungsgericht Weimar bestätigt wurde. Im Sommer wurde die Zuchtanlage wegen gravierender Mängel vorübergehend geschlossen. Um dem Tierhaltungsverbot zu entgehen, überführte die ADIB ihre Anlagen im September in neue Betriebe - ebenfalls eigene Tochterunternehmen.



Kliem hatte zuletzt gesagt, für diese Betriebe gelte das im Frühjahr erlassene Tierhaltungsverbot nicht. Er beteuerte zudem, dass in den Betrieben die hygienischen Missstände behoben worden seien. Das Veterinäramt des Kreises bestätigte zuletzt, Verfügungen gegen ADIB "aus tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen" aufgehoben zu haben. Eine Anordnung, die Ställe leerzuräumen und zu desinfizieren, wurde somit wieder zurückgezogen. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommen offenbar nicht voran, berichtet der MDR.

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