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Afrikanische Schweinepest

ASP: Agrarminister nehmen Schlachtbranche in die Pflicht

Die Agrarminister der Länder schlagen vor, der Bund solle Schlachtunternehmen und Verarbeiter dazu verpflichen, Schweine aus Restriktionsgebieten abzunehmen. Die ISN beklagt eine Scheindebatte.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarministerkonferenz (AMK) nimmt die Schlachtbranche in die Pflicht, um die wirtschaftlichen Folgen für die Erzeuger abzumildern. Auf ihrer Herbstkonferenz in Quedlinburg forderten die Ressortchefs die Unternehmen auf, auch bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schlachtung von Schweinen und die Vermarktung des Fleischs sicherzustellen sowie dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Schlachthöfe zur Abnahme verpflichten?

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Gemeinsam mit den Ländern solle sich der Bund bei den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben sowie den weiteren Beteiligten der Vermarktungskette dafür einzusetzen, dass über unternehmensübergreifende und solidarisch finanzierte Modelle neben der Schlachtung auch die Vermarktung von Fleisch aus Restriktionsgebieten gewährleistet werde. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe dürften nicht in finanzielle Schieflage geraten.

Schlacht- und Lagerkapazitäten vorhalten

In ihrem Beschluss stellt die AMK fest, dass nach dem ASP-Ausbruch nicht genügend Schlacht-, Verarbeitungs- und Kühlkapazitäten für die zur Schlachtung anfallenden Schweine aus den Restriktionszonen zur Verfügung stehen. Laut AMK soll der Bund prüfen, ob ein Vorhalten von Betrieben möglich ist, die sich verbindlich verpflichten, Tiere aus Restriktionszonen zu schlachten, zu zerlegen, zu verarbeiten und zu lagern. Dabei müsse dafür Sorge getragen werden, dass der den Betrieben entstehende Mehraufwand abgegolten werde.

ISN beklagt Scheindebatte

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) beklagt angesichts dieser Diskussion, dass die politischen Akteure die eigentliche Problematik noch immer nicht verstanden hätten oder mit einer Schweindebatte davon ablenken wollten. Denn neben der Frage des Seuchen- und Tierschutzes müsse es doch vor allem darum gehen, die durch die staatlichen Maßnahmen vollkommen unverschuldet in Not geratenen Schweinehalter in den Restriktionsgebieten finanziell nicht im Regen stehen zu lassen.

Unterstützungsfonds wie in Spanien

Der Bund und das jeweilige Bundesland stünden hier in der Pflicht – auch wenn es „nur“ um die Umsetzung von EU-Vorgaben gehe. In anderen EU-Staaten , wie z.B. in Italien, sei extra zur Unterstützung der betroffenen Landwirte eine entsprechender Fonds eingerichtet worden. Mit seiner Hilfe sollen die in der Lieferkette entstandenen Schäden abgepuffert werden. „Warum ist ein solches Modell nicht auch in Deutschland realisierbar“, fragt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.

Das eigentliche Problem werde nicht gelöst

Dass die staatliche Verantwortung für die wirtschaftlichen Schäden auf die Wirtschaft abgeschoben werden sollen, sei viel zu kurz gesprungen und löse das eigentliche Problem nicht. Die betroffenen Schweinehalter würden trotzdem leer ausgehen. Der Kern des Problems seien die Dauer der Restriktionen und die Vorgaben zur Behandlung des Fleisches von Schweinen aus Restriktionszonen.

90 Tage-Regelung überprüfen

Aus diesem Grund fordern die Agrarminister das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, bei der EU-Kommission für eine Überprüfung der Regelungen zur Dauer der eingerichteten Sperrzonen von derzeit 90 Tagen einsetzen. Die Frist sollte bei einem singulären Ausbruch auf einem schweinehaltenden Betrieb in einem zuvor seuchenfreien Gebiet an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert entsprechend reduziert werden.

Fleisch nicht so stark erhitzen

Laut AMK würde das zu einer Entspannung der Situation auf den Betrieben beitragen. Nachweislich gesunde Schweine könnten schneller wieder in die normalen Absatzkanäle abfließen. Schließlich soll das Ministerium in Brüssel darauf hinwirken, die Vorgaben zur Behandlung von Fleisch aus der Restriktionszone III zu ändern. Ziel soll es sein, zu einer nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbaren Absenkung der für die Erhitzung des Fleisches derzeit vorgeschriebenen Temperatur zu kommen.

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