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ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger

Wildschweine bilden ein Erreger-Reservoir für die Afrikanische Schweinepest (ASP) und zahlreiche andere Erreger. Deshalb stellen sie ein großes Infektionsrisiko für Hausschweinebestände dar. Ziel muss daher sein, die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass das Ausbreitungsrisiko der ASP stark vermindert wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Wildschweine bilden ein Erreger-Reservoir für die Afrikanische Schweinepest (ASP) und zahlreiche andere Erreger. Deshalb stellen sie ein großes Infektionsrisiko für Hausschweinebestände dar. Ziel muss daher sein, die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass das Ausbreitungsrisiko der ASP stark vermindert wird. Um Jäger und Hundeführer anzuspornen, sich daran zu beteiligen, gewährt Niedersachsen jetzt finanzielle Unterstützung.


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Für folgende Maßnahmen können Jäger und Hundeführer bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Prämien beantragen:


  • Fallwild: Die systematische Fallwildsuche ist wichtig, um einen ASP-Ausbruch möglichst frühzeitig zu erkennen. Jäger sind jedoch nicht zur Fallwildsuche verpflichtet. Um sie trotzdem dazu zu ermuntern, gewährt das Land Niedersachsen 50 € Entschädigung für jedes gefundene Tier. Die Antragstellung ist vom 1. April bis zum 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

  • Mehrabschuss für Schwarzwild: Um die Infektionskette im Falle eines ASP-Ausbruchs zu unterbrechen, muss der Schwarzwildbestand möglichst stark reduziert werden. Auch hier gewährt das Land eine Prämie von 50 € je Tier. Voraussetzung ist allerdings, dass im aktuellen Jagdjahr (2018/19) mehr Schwarzkittel geschossen werden als in den Vorjahren. Als Referenz gilt hier die durchschnittliche Abschussquote der letzten drei Jagdjahre (2014/15, 2015/16 und 2017/18). Auch hier können die Prämienanträge vom 1. April bis zum 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr gestellt werden.

  • Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden: Zu einer effektiven Bejagung gehören revierübergreifende Drückjagden. Der Einsatz von Jagdhunden zur Beunruhigung des Wildes wird dabei mit 25 € pro Hund und Einsatztag entschädigt. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinander grenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2.000 Hektar gemeinsam zu einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt. Der Antrag kann während des laufenden Jagdjahres gestellt werden.
Fragen – unter anderem zu Voraussetzungen der Anträge – beantwortet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weitere Informationen sowie die Anträge stehen auch zum Download bereit unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18.html

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