In Mecklenburg-Vorpommern haben Jägerinnen und Jäger bislang pro erlegtem Stück Schwarzwild eine sogenannte „Pürzelprämie“ in Höhe von 50 € erhalten. Wie das Landwirtschaftsministerium in Schwerin nun mitteilt, schafft das Land die Pürzelprämie für das kommende Jagdjahr, das am 1. April 2022 beginnt und am 31. März 2023 endet, ab. Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31. März 2022 erlegtes Schwarzwild noch bis zum 30. April 2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden. Für Schwarzwild, das nach dem 31. März 2022 erlegt wurde, könne keine Entschädigungszahlung mehr geleistet werden. Gleiches gelte für die Abrechnung von Hundeeinsätzen im Zuge von revierübergreifenden Drückjagden sowie für zur Beprobung abgegebenes Schwarzwild.
Nur in Restriktionsgebieten
Ab dem 01. April 2022 soll eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 € für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern gewährt werden - jedoch nur in Restriktionszonen, soweit dies nach geltender tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setze laut Ministerium voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden sei.