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Afrikanische Schweinepest

ASP: Brüssel beteiligt sich mit 9 Mio. € an Zaunbaukosten

Finanzielle Hilfen für die ASP-Gebiete. Brüssel beteiligt sich an den Zaunbaukosten. Und Brandenburg erstattet Schweinehaltern und Ackerbauern die Mehrkosten bei der Vermarktung.

Lesezeit: 2 Minuten

Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Kommission hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber zugesagt, sich mit 9 Mio. € an den Kosten für die in Brandenburg und Sachsen errichteten ASP-Schutzzäune zu beteiligen. Der Zaunbau selbst und dessen Finanzierung ist zunächst Sache der von der betroffenen Bundesländer. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte jedoch wiederholt versprochen, sich bei der EU-Kommission für eine Beteiligung an diesen Kosten stark zu machen. Offensichtlich mit Erfolg.

Höhere Transportkosten für Schweinehalter

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Und auch die in Brandenburg von den ASP-Auflagen betroffenen Landwirte können endlich die Erstattung ihrer Mehrkosten beantragen, die bei der Vermarktung und beim Absatz ihrer Produkte entstanden sind. Das Potsdamer Landwirtschaftsministerium hat dazu jetzt eine entsprechende Richtlinie erlassen.

Betroffen sind vor allem Schweinehalter in Gefährdeten Gebieten, die ihre Tiere zum Umstallen, zum Verkauf oder zur Schlachtung aus dem Gebiet heraus verbringen wollen. Denn sie müssen vorher umfangreiche klinische und serologische Untersuchungen durchführen lassen. Hinzu kommen bei Schlachtschweinen die höheren Kosten für den Transport, da zurzeit nur ein Schlachtbetrieb in Schleswig-Holstein bereit ist, diese Tiere abzunehmen.

Mehrkosten bei der Vermarktung niedriger Feldfrüchte

Aber auch Ackerbauern in den Kern- und Weißen Zonen können finanzielle Unterstützung beantragen. Denn sie wurden angehalten, bei der Frühjahrsbestellung statt Mais eher niedrig wachsende Kulturen anzubauen, die eine effektive Wildschweinjagd ermöglichen. Auch bei diesen Betrieben können höhere Transportkosten aufgrund längerer Transportwege entstehen, die ausgleichsfähig sind.

Pro Betrieb werden maximal 20.000 € erstattet. Die Antragsunterlagen sollen in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in Potsdam bereitgestellt werden. Die Anträge müssen dann beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Für Schweine haltende Betriebe gilt dafür eine Frist bis zum 1. November 2021. Anbauer niedriger Feldfrüchte müssen Ihre Anträge spätestens bis zum 30. Juni 2021 einreichen.

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