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ASP: Bund sollte Schlachtkapazitäten für Schweine aus Restriktionszonen vorhalten!

Die Agrarministerkonferenz diskutiert, ob der Bund für künftige ASP-Fälle ausreichend Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten für Schweine aus Restriktionsgebieten vorhalten sollte.

Lesezeit: 2 Minuten

Trotz intensiver und zäher Verhandlungen ist es bis heute - mehr als zwei Monate nach dem Pestausbruch im niedersächsischen Emsbüren - nicht gelungen, ausreichend Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsunternehmen zu finden, die sich bereit erklären, die schlachtreifen und größtenteils bereits aus der Maske gewachsenen Schweine zu schlachten bzw. zu verarbeiten. Das Ergebnis: In den Ställen wird es immer enger, es droht ein massives Tierschutzproblem, und die betroffenen Schweinehalter erleiden enorme Verluste.

Schlachter und Verarbeiter verbindlich verpflichten

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Damit sich das Desaster bei künftigen Seuchenfällen nicht wiederholt, haben Niedersachsen und Baden-Württemberg bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Quedlinburg einen gemeinsamen Beschlussantrag vorgelegt. Darin bitten die Länderchefs der Agrarministerien den Bund, zu prüfen, ob es möglich ist, im Vorfeld Betriebe zu bestimmen, die sich verbindlich verpflichten, Tiere aus tierseuchenrechtlichen Restriktionszonen zu schlachten, die Tierkörper zu zerlegen und das dabei gewonnene Fleisch zu verarbeiten bzw. zu lagern. Bei der Suche nach geeigneten Betrieben solle der Bund die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) und die Wirtschaftsbeteiligten einbinden.

Bund soll Mehraufwand entschädigen

Gleichzeitig sieht die Beschlussvorlage vor, dass der Bund dafür sorgen soll, dass die Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe für den entstehenden Mehraufwand angemessen entschädigt werden. Denn nur so könnten Lieferketten im Seuchenfall aufrechterhalten und in den Schweineställen drohende tierschutzrechtliche Probleme vermieden werden.

Früher gab es sogenannte „Seuchenschlachthöfe“

Die Überlegung sei nicht neu. Bis in die Fünfzigerjahre habe es in Deutschland sogenannte „Seuchenschlachthöfe“ gegeben, in denen Tiere aus Seuchengeschehen geschlachtet werden konnten, argumentieren die Antragsteller. Das so gewonnene Fleisch wurde anschließend über eine risikominimierende Behandlung zu Konserven verarbeitet.

Seit 2013 wurde das Vorhalten eines Schlachthofes für Schlachtungen von Tieren, die aus Restriktionszonen stammen, durch Veterinärbehörden und Unternehmen der Schlachtwirtschaft mehrfach thematisiert. Eine konkrete Umsetzung dieses Ansatzes sei bisher aber nicht erfolgt.

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