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Afrikanische Schweinepest

ASP: Deutsch-polnischer Schulterschluss

Deutschland und Polen wollen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest noch enger zusammenarbeiten. Darüber hinaus erweitert das BMEL die Schweinepest-Verordnung.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin haben sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner und ihr polnischer Amtskollege Jan Krzysztof Ardanowski getroffen. Schwerpunkt des Treffens war der Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Minister vereinbarten vier Punkte, die dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern:

  • Erarbeiten eines gemeinsamen Maßnahmenkataloges zum Schutz vor der Seuche. Unter anderem soll ein eingezäunter Korridor entlang der Grenze eingerichtet werden, um zu verhindern, dass infizierte Wildschweine nach Deutschland einwandern.
  • Zudem wird geprüft, wie das deutsche Technische Hilfswerk (THW) bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann. Dazu findet zeitnah ein Vor-Ort-Besuch statt.
  • In den Bereichen Wissenschaft und Forschung wird die Zusammenarbeit intensiviert.
  • Und man will eine gemeinsame Erklärung abgeben, die hervorhebt, wie wichtig die drastische Verringerung der Wildschweinedichte als vorbeugende Maßnahme ist, zum Beispiel durch Abschuss.

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Ministerium erweitert Schweinepest-Verordnung

Um den zuständigen Behörden der Bundesländer im ASP-Fall zu ermöglichen, flexibler Zäune und andere Wildtierbarrieren aufzubauen, erweitert das BMEL darüber hinaus zurzeit die Schweinepest-Verordnung. Denn damit lassen sich die Wanderbewegungen von Wildscheinen wirksam einschränken, wie Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen. Auch die Wissenschaft empfiehlt dieses Vorgehen. Die Verordnungsänderung wird in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet.

Bislang kann die zuständige Behörde solche Barrieren nur im sogenannten Kerngebiet errichten, einem Teil des gefährdeten Gebiets. Zukünftig soll es auch möglich sein, das gefährdete Gebiet und die Pufferzone abzusperren. Beide Bereiche werden - in Abhängigkeit von der Situation vor Ort - von den zuständigen Behörden rund um einen ASP-positiven Kadaver eingerichtet. Als Pufferzone wird ein Bereich um das gefährdete Gebiet bezeichnet, in dem keine ASP-Fälle nachgewiesen wurden, aber dennoch Schutzmaßnahmen gelten oder angeordnet werden können.

Weitere Informationen zur ASP unter www.bmel.de/asp

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