Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Afrikanische Schweinepest

ASP: „Durch intensive Kontrollen soll die Vermarktung schnellstmöglich wieder starten"

Die Veterinärbehörden in den Kreisen Emsland und Grafschaft Bentheim besuchen derzeit Schweinehalter in der Schutz- und Überwachungszone. Ein Ziel ist, die Stand still-Zeit zu verkürzen.

Lesezeit: 6 Minuten

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand bekommen zurzeit zahlreiche Schweine haltende Betriebe in der niedersächsischen Schutz- und Überwachungszone Besuch vom Veterinäramt. Wozu dienen die Kontrollen und worauf achten die Amtsveterinäre dabei besonders? Darüber sprach top agrar Dr. Hermann Kramer, dem Abteilungsleiter Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Welche Schweinehalter in den ASP-Restriktionszonen müssen aktuell mit Ihrem Besuch rechnen?

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Kramer: In der ASP-Schutzzone, die einen Radius von drei Kilometern aufweist und sich allein auf den Landkreis Emsland beschränkt, werden alle Schweine haltenden Betrieben von Mitarbeitern des Veterinäramtes des Landkreises Emsland aufgesucht und kontrolliert. In der Überwachungszone mit dem 10 km-Radius, die bis in den Landkreis Grafschaft Bentheim hineinreicht, versuchen wir, so viele Betriebe wie möglich aufzusuchen. Die Behörden in beiden Landkreisen arbeiten also Hand in Hand und stimmen sich ab.

Unsere Besuche verfolgen zwei Ziele. Einerseits wollen wir uns so einen Überblick verschaffen, ob das ASP-Virus bereits unbemerkt in andere Betriebe weitergetragen wurde. Darüber hinaus sollen die Untersuchungsergebnisse aber auch dazu genutzt werden, um die festgelegte 90-tägige Stand still-Frist zu verkürzen.

Denn ein Antrag auf Verkürzung, den nur die Bundesregierung stellen kann, muss gegenüber der EU gut begründet werden. Wir müssen dabei belegen können, dass das Virus nicht in anderen Schweinehaltungen gefunden wurde und dass die Betriebe über ein vorbildliches Hygienemanagement verfügen.

Durch unsere Betriebsbesuche versuchen wir, die 90-tägige Stand still-Frist zu verkürzen“

Worauf achten Sie bei der Kontrolle der Schweinebestände?

Kramer: Zunächst wird der gesamte Schweinebestand klinisch untersucht. Wir achten darauf, ob wir kranke oder auffällige Tiere sehen. Stehen die Schweine gut in Futter und sind sie agil, oder wirken sie eher apathisch und träge? Bei auffälligen Tieren wird die Körpertemperatur gemessen.

Außerdem werden nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel Blutproben gezogen und zur Untersuchung eingeschickt. Auffällige oder frisch verendet Tiere werden dabei bevorzugt beprobt. Denn falls eine ASP-Infektion vorliegen sollte, lässt sich der Erreger bei diesen Tieren am ehesten nachweisen.

Aus diesem Grund werfen wir auch einen Blick ins Bestandsbuch. Welche Verluste gab es in den letzten Tagen und Wochen? Bewegt sich das in einem bestandsüblichen Rahmen, oder sind die Verluste plötzlich angestiegen. Deshalb ist es wichtig, dass die Betriebsleiter das Bestandsbuch immer auf dem aktuellen Stand halten!

„Halten Sie das Bestandsbuch auf dem neuesten Stand!“

Was nehmen Sie außer dem Bestandsbuch noch in Augenschein?

Kramer: Im Fall eines ASP-Nachweises ist es entscheidend, alle Kontaktbetriebe so schnell wie möglich ausfindig zu machen. Deshalb muss auch das Besucherbuch fortlaufend geführt werden. Auch das überprüfen wir. Und wir werfen einen Blick auf das Kadaverlager, denn es soll ja auch verhindert werden, dass von einem Betrieb Krankheits- und Seuchenerreger nach außen getragen werden.

Die Eingangstür zum Stalltrakt bzw. die Türen müssen verschließbar sein, um Postboten, Handwerker oder Futtermittelfahrer daran zu hindern, unerlaubt den Stall zu betreten. Vor der Tür sollte außerdem eine ordnungsgemäß getränkte, saubere Desinfektionsmatte liegen und am Eingang muss ein Schild mit der Aufschrift mit dem Warnhinweis „Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten!“ befestigt sein.

Darüber hinaus kontrollieren wir, ob Schadnager ordnungsgemäß bekämpft werden. Dazu gehört natürlich auch eine sorgfältige Dokumentation. Sie beinhaltet einen Lageplan, in den die Position der Köderboxen eingetragen ist, und eine Liste, wann welche Köderboxen mit welchem Mittel aufgefüllt wurden. Wurde ein externer Dienstleister mit der Schadnagerbekämpfung beauftragt, muss der Landwirt dies mit einem entsprechenden Vertrag belegen können.

Und natürlich werfen wir einen Blick in die Hygieneschleuse des Betriebes. Dabei ist es wichtig, dass das Schwarz-Weiß-Prinzip angewendet wird und das Hygienekonzept schlüssig ist. Es muss vom Landwirt auf Nachfrage erläutert werden können.

Welche Mindestanforderungen stellen Sie an die Hygieneschleuse?

Kramer: Die Schleuse muss sauber sein und über ein Waschbecken mit Seife, Desinfektionsmittel sowie sauberen Handtüchern oder einen Spender für Papiertücher verfügen. Die Hygieneschleuse muss nicht unbedingt über eine Dusche verfügen, aber wenn eine vorhanden ist, muss auch erkennbar sein, dass sie genutzt wird. Sie sollte nicht als Abstellfläche genutzt werden.

Wichtig ist, dass die Schwarz-Weiß-Trennung von Stall- und Straßenkleidung bzw. Schuhen deutlich erkennbar sein, z.B. durch eine quer in den Raum gestellte Bank. Und die gewaschene Stallkleidung sollte möglichst staubfrei gelagert werden, z.B. in einem Schrank. In der Nähe des stallseitigen Eingangs zur Hygieneschleuse ist zudem eine Möglichkeit zum Reinigen der Stiefel erforderlich. Ein gutes Beispiel für eine durchdachte Hygieneschleuse finden Sie in top agrar 3/2010. Dieses Beispiel habe ich direkt in meinem „Musterordner“ abgeheftet.

Was erwarten Sie in puncto Einzäunung des Betriebes?

Kramer: Laut Schweinehaltungs-Hygieneverordnung müssen nur Betriebe mit mehr als 150 Sauen, 100 Sauen inklusive Ferkelaufzucht oder Mastbetriebe mit mehr als 700 Plätzen eingezäunt werden. Doch Achtung: Das neue EU-Tiergesundheitsrecht gibt vor, dass jeder Schweinehalter dafür Sorge tragen muss, dass seine Tiere nicht in Kontakt mit Wildschweinen kommen können oder dass Wildschweine bis in Futterlager vordringen!

Diese Bereiche müssen also von jedem Schweinehalter durch entsprechende Zäune oder Mauern geschützt werden, ganz unabhängig von der Größe des Bestands. Gräben oder Hecken bieten diesen Schutz nicht, denn sie können leicht von ausgewachsenen Wildschweinen oder Frischlingen überwunden werden.

Laut EU-Tiergesundheitsrecht muss jeder Schweinehalter sicherstellen, dass seine Hausschweine nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können“

Mit welchen Konsequenzen müssen Landwirte rechnen, wenn sie eine oder mehrere Auflagen nicht vollständig erfüllen?

Kramer: Bei leichteren Versäumnissen räumen wir jedem Schweinehalter ein, die Auflage zeitnah nachzubessern. In schwerwiegenderen Fällen kann auch eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit drohen. Das ist jedoch nicht unser Ziel. Wir haben es nicht auf das Geld der Schweinehalter abgesehen, sondern wollen gemeinsam mit den Tierhaltern die Seuche aus den Betrieben fernhalten.

Am Ende sollte es im Eigeninteresse jedes Schweinehalters liegen, alle gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorgaben bestmöglich zu erfüllen. Denn sonst können die Leistungen der Tierseuchenkasse im Falle eines ASP-Ausbruchs mit anschließender Keulung des eigenen Bestandes empfindlich gekürzt werden. Im schlimmsten Fall werden die Entschädigungszahlungen sogar ganz gestrichen. Und das kann sehr, sehr teuer werden.

Wo können sich Landwirte über die geltenden Hygienevorgaben informieren?

Kramer: Viele Betriebe haben sich QS (Qualität und Sicherheit GmbH) angeschlossen. QS hat eine ganze Reihe gut durchdachter Leitfäden und Checklisten für die Eigenkontrolle entwickelt. Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern mit ihren angeschlossenen Schweinegesundheitsdiensten auf ihren Internetseiten viele Informationsmöglichkeiten zum Thema Betriebshygiene und Seuchenvorsorge. Und schließlich bieten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) online viele Informationen zum Thema.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.