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Afrikanische Schweinepest

ASP: Erlegungsprämie für Wildschweine in MV läuft weiter

Mecklenburg-Vorpommern zahlt auch im neuen Jagdjahr eine Prämie pro erlegtem Stück Schwarzwild. Zudem fördert das Land künftig die Anschaffung von Kühltechnik, um erlegte Wildschweine aufzubewahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Mecklenburg-Vorpommern baut die zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) notwendigen Maßnahmen weiter aus. Neben der Unterstützung der verstärkten Bejagung von Schwarzwild fördert das Land künftig auch die Anschaffung von Kühltechnik, um erlegte Wildschweine aufzubewahren. Wie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mitteilte, können die Jagdausübungsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 1. Oktober jeden Jahres einen entsprechenden Antrag bei der obersten Jagdbehörde stellen. Damit möglichst viele Jäger von der Förderung profitieren, dürfe jeder Jagdausübungsberechtigte nur einen Antrag stellen.

Die Förderhöhe betrage 30 % der Nettoausgaben und sei je nach Gesamt-Reviergröße begrenzt. Reviere bis zu einer Größe von 150 ha sollen mit maximal 375 € gefördert werden, Reviere bis zu einer Größe von 500 ha mit maximal 750 € und Reviere mit mehr als 500 ha mit maximal 1.200 €. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Landesforstanstalt abrufbar.

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"Pürzelprämie" von 50 € wird fortgesetzt

Landwirtschaftsminister Backhaus weist zudem darauf hin, dass die so genannte „Pürzelprämie“ auch im neuen Jagdjahr, das am 1. April 2021 begonnen hat und bis zum 31. März 2022 dauert, weiter gewährt wird. „Für jedes erlegte Stück Schwarzwild wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € gezahlt“, so Backhaus. Anträge hierzu nehmen weiterhin die 29 Forst- und die beiden Nationalparkämter Müritz sowie Vorpommern entgegen. Die Auszahlungen werden in Kürze fortgesetzt.

Die deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes sei nach Angaben des Ministeriums ein prioritäres Ziel im Rahmen der ASP-Prävention. Bereits im Jagdjahr 2017/2018 wurde die landesweite Erlegungsprämie in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Die Erlegungsprämie kann vom Jagdausübungsberechtigten (JAB) beantragt werden. Sie soll als Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand zur Reduzierung der Schwarzwildbestände dienen. Gleichzeitig soll dadurch ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt Schwarzwild zu bejagen.

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