Landwirte im Landkreis Mainz-Bingen können in bestimmten Gebieten bei der Ernte von Getreide und Erbsen auf den vorgeschriebenen Drohnenüberflug verzichten. Das Veterinäramt reagiert damit auf die Herausforderungen der Erntezeit – ohne dabei den ASP-Seuchenschutz aus den Augen zu verlieren.
Wo die Erleichterungen gelten
Die Lockerungen gelten südlich der A60 (Mainz–Bingen) und westlich der B9 (Guntersblum–Mainz). In diesen Bereichen dürfen Getreide- und Erbsenflächen ohne vorherigen Drohnenüberflug abgeerntet werden.
Für Raps- und Maisflächen bleibt der Drohneneinsatz jedoch Pflicht – allerdings reicht hier ein Überflug bis zu 48 Stunden vor der Ernte. Schweinehalter in diesen Gebieten sollen aus Gründen der Biosicherheit ihre Felder nur dann maschinell bearbeiten, wenn ein Drohnenflug innerhalb von 24 Stunden erfolgt ist.
Keine Änderungen in Kerngebieten
In den besonders gefährdeten Zonen nördlich der A60 und östlich der B9 gelten weiterhin die bisherigen strengen Vorgaben. Dort muss jede Fläche mit Getreide, Ölsaaten, Leguminosen oder anderen bodendeckenden Kulturen spätestens 24 Stunden vor Erntebeginn mit einer Drohne kontrolliert werden.
Ziel ist es, Wildschweine oder deren Kadaver rechtzeitig zu entdecken – und so die Verbreitung des ASP-Virus zu verhindern.
Drohneneinsatz bleibt wichtiger Baustein
Der gezielte Drohneneinsatz vor der Ernte hilft, Wildschweine in den Feldern zuverlässig zu erkennen und zu vertreiben. Mit jedem Wildschwein, das durch die Erntemaschine aufgescheucht wird, kann auch das ASP-Virus mitlaufen. Das Risiko: Eine mögliche Verschleppung des Virus in bislang freie Gebiete.
Auch Wildschweinkadaver stellen eine Gefahr dar – das Virus bleibt darin über Monate infektiös. Werden Kadaver frühzeitig entdeckt, können sie geborgen, beseitigt und der Fundort desinfiziert werden. So wird eine Verbreitung über Maschinen, Reifen oder das Erntegut verhindert.