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Afrikanische Schweinepest

ASP: Ernteversicherung für Landwirte möglich

Zum Jahresstart bietet die R+V wieder für Neukunden eine Versicherung an, die bei einem Ernteverbot durch einen ASP-Ausbruch greift.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Mitte September 2020 hat der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch Deutschland erreicht. Seitdem sind mehr als 3.000 Fälle der ASP in Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche kann nicht nur für Schweinehalter, sondern auch für Ackerbauen existenzgefährdende finanzielle Folgen haben. Die R+V teilte am Donnerstag mit, dass sie seit Januar mit der ASP-Ernteversicherung auch Neukunden wieder einen Schutz vor den Risiken der hochansteckenden Viruserkrankung biete.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe habe ein ASP-Ausbruch gravierende Auswirkungen, denn der Staat verhängt strenge Auflagen. „Sähen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, sagt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Die Tierseuche ist extrem ansteckend, ihre Weiterverbreitung in andere Regionen soll verhindert werden. Die Einschränkung der Bewirtschaftung soll dabei helfen, eine Weiterverbreitung der Tierseuche durch das Aufscheuchen von Wildschweinen oder gar über das Futter zu verhindern.

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Liquidität der Landwirte sichern

Wenn Landwirte ihre Felder nicht mehr bewirtschaften dürfen, drohen gravierende finanzielle Verluste. Es gebe zwar staatliche Entschädigungen, oft dauert es aber lange, bis die Gelder fließen, so die R+V. Ernteversicherung der R+V komme zeitnah für den Verlust durch den ASP-Ausbruch auf und sichere so die Liquidität der Landwirte. Das Unternehmen beauftrage dann einen Sachverständigen, der den Schaden ermittelt. Außerdem seien die Leistungen erweitert worden: Futtermais oder Weizen, der in den ASP-Regionen geerntet wird, wird vom Landhandel schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. Hier springe die R+V ein und erstatten bis zu zehn Prozent des Marktpreises.

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