Im hessischen Odenwaldkreis wurde erstmals Mitte Mai bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das infizierte Tier wurde westlich von Fränkisch-Crumbach gefunden – einem Gebiet, das bereits zur Sperrzone II („infizierte Zone“) gehört.
Kadaversuche jetzt intensiviert
Die Kreisverwaltung sieht durch die bestehenden Schutzmaßnahmen, insbesondere die Festzäune entlang der B 38 und B 45, derzeit keinen Anlass, die Sperrzonen neu zu ordnen. Ob es zu Anpassungen kommt, hängt von den Ergebnissen der nun intensivierten Kadaversuche ab. Das Veterinäramt steht hierzu im engen Austausch mit dem Tierseuchenkrisenzentrum des Landes Hessen.
Trotz des ASP-Fundes konnten einige Einschränkungen für Jäger und Landwirte in der Sperrzone II gelockert werden. Die Bedeutung der ASP-Schutzzäune wird durch den aktuellen Fall erneut unterstrichen. Bürger werden eindringlich gebeten, Durchgänge nach dem Passieren wieder zu schließen.