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Afrikanische Schweinepest

ASP: EU-Kommission hebt Sperrzonen III in Brandenburg auf

Die Europäische Kommission stuft die als Sperrzone III gelisteten ASP-Gebiete in Brandenburg zur Sperrzone II herab. Die Änderung tritt am morgigen Samstag in Kraft.

Lesezeit: 2 Minuten

Gute Nachricht für Schweinehalter in den brandenburgischen Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland: Da es in den beiden Landkreisen in den vergangenen drei Monaten keine weiteren Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen gab, stuft die Europäische Kommission die derzeit als sogenannte Sperrzone III gelisteten Gebiete nun zur Sperrzone II herab. Diese Änderung wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und tritt am morgigen Samstag, den 23. Oktober 2021 in Kraft.

Insgesamt rund 31.500 Schweine

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Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg mitteilte, gibt es in der Sperrzone III insgesamt acht gewerbliche Schweinehaltungen mit insgesamt rund 31.500 Schweinen. Ursprünglich hatte die Landesregierung in Potsdam bereits Ende August die Verbringungbeschränkungen für Schweine Sperrzonen III aufgehoben. Aufgrund schlechter Erfahrungen in anderen, vor allem osteuropäischen, Ländern bestand die EU-Kommission jedoch auf deutlich längere Verbringungsregelungen und hatte die Aufhebung der Sperrzonen III widerrufen.

Frist von zwölf auf drei Monate verkürzt

MSGIV-Staatssekretär Michael Ranft bezeichnete die Entscheidung der EU-Kommission als eine gute Nachricht. Die Situation der Schweinehalter in der Sperrzone III stufte Ranft jedoch nach wie vor als sehr schwierig ein. Das Land Brandenburg habe sich gemeinsam mit dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Frist zur Aufhebung der Sperrzone III von zwölf auf drei Monate verkürzt werde. „Damit erleichtert sich die Vermarktung von Schweinefleisch und die Abnahme der Schweine durch Schlachthöfe wird wieder besser möglich. Wir haben alle Akteurinnen und Akteure über die aktuelle Entwicklung umgehend informiert“, so der Staatssekretär. Nichtsdestotrotz sei es weiterhin wichtig, dass alle Schweinehalter weiterhin wachsam seien und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um einen erneuten ASP-Eintrag in den Hausschweinebestand zu vermeiden.

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