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Afrikanische Schweinepest

ASP: EU widerruft Aufhebung der Sperrzonen III

Die Verbringungsregelungen für Schweine aus den beiden brandenburgischen Sperrzonen III gelten weiter bis zum 26. Oktober 2021. In den Ställen droht ein Tierschutzproblem.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Schweinehalter in den brandenburgischen Sperrzonen III müssen einen erneuten herben Rückschlag einstecken. Denn die EU-Kommission hat die von der Landesregierung in Potsdam am 25. August verkündete Aufhebung der Verbringungsregelungen für Schweine aus den beiden nach den ASP-Ausbrüchen bei Hausschweinen eingerichteten Sperrzonen III mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht. Darauf haben sich Brüssel und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gestern (6.09.21) in einer Videokonferenz verständigt.

Keinen ovalen EU-Stempel

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Betroffen sind davon nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums in Potsdam in der Sperrzone III des Landkreise Spree-Neiße 47 Schweinehalter mit zusammen 17.500 Schweinen und im Landkreis Märkisch-Oderland 26 Tierhalter mit insgesamt 14.300 Schweinen. Die Betriebe dürfen bis zum 26. Oktober zwar rein theoretisch noch Schlachtschweine an dafür zugelassene Schlachthöfe liefern. Die Schlachthälften dieser Tiere dürfen jedoch nicht mit dem für die normale Vermarktung innerhalb der EU erforderlichen ovalen Stempel gekennzeichnet werden. Und damit sind sie uninteressant für die Schlachtunternehmen.

Schweine wachsen aus den Masken

Erneut wird es also dazu kommen, dass die Schweine aus den Gewichtsmasken herauswachsen und sich nach dem 26. Oktober dann allenfalls mit herben Abzügen vermarkten lassen. Von den Tierschutzproblemen, die aufgrund der zunehmenden Enge in den Mastställen drohen, ganz zu schweigen.

Die brandenburgische Landesregierung hatte die Verbringungsbeschränkungen für Schweine aus den Sperrzonen III am 26. August aufgehoben, vier Wochen nach den drei ASP-Funden in zwei Hinterhofhaltungen im Landkreis Märkisch-Oderland sowie einem Betrieb mit 300 Schweinen in der Gemeinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße. Denn bei den zwischenzeitlich vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführten Untersuchungen hatte man keine Verbindung zwischen den drei ASP-Funden feststellen können. Und in allen Schweinebeständen in den Restriktionszonen hatte es keine Hinweise auf eine mögliche Verschleppung des Erregers gegeben.

EU-Papier sieht sogar zwölf Monate vor

Aufgrund schlechter Erfahrungen in anderen - vor allem osteuropäischen - Ländern besteht die EU-Kommission jedoch auf deutlich längeren Verbringungsregelungen. In einem gemeinsamen Papier, auf das sich die EU-Staaten geeinigt haben, ist sogar von zwölf Monaten die Rede. Aufgrund der erfreulichen Untersuchungsergebnisse in den Sperrzonen III in Brandenburg habe man sich dann mit Brüssel jedoch auf eine Beschränkungsdauer von „nur“ drei Monaten einigen können, bestätigte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums Potsdam gegenüber top agrar.

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