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Afrikanische Schweinepest

ASP-Fall im Kreis Dahme-Spreewald bestätigt

Erster ASP-Fund im Landkreis Dahme-Spreewald. Doppelte Umzäunung der Weißen Zone fast komplett. Schwarzwildentnahme kommt schleppend voran. ASP-Status-Untersuchungen weiterhin möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Der ASP-Verdachtsfall im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut am vergangenen Freitag (19.02.21) amtlich bestätigt. Der tote Frischling war kurz zuvor in der Nähe von Trebitz bei Lieberose gefunden worden. Der Fundort befindet sich im bereits bestehenden Kerngebiet 3 (Friedland), das sich über eine Fläche von rund 2.100 Hektar in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald erstreckt.

Doppelte Umzäunung der „Weißen Zone“ fast fertig

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Die doppelte Umzäunung der Weißen Zone, die die Kerngebiete in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umschließt, sei auf dem Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald nahezu fertiggestellt. Das bestätigte die untere Jagdbehörde gegenüber der Märkischen Oderzeitung. Im benachbarten Landkreis Oder-Spree sei der Bau der doppelten Umzäunung bereits fertiggestellt. Allein in Oder-Spree wurden 200 km Festzaun zur Eingrenzung und Segmentierung des Kerngebietes 3 errichtet. In der Weißen Zone soll, ebenso wir im Kerngebiet 1, der Wildschweinbestand auf Null gebracht werden, um ein Übergreifen der ASP auf Nutztierbestände zu verhindern.

Schwarzwildentnahme verläuft schleppend

Insgesamt, so berichtet die Märkische Oderzeitung, leben allein in den Restriktionsgebieten des Landkreises Oder-Spree schätzungsweise etwa 10.000 Schwarzkittel, die getötet werden sollen. Dazu werden sie mit Mais und Duftstoffen in hunderte von aufgestellten Lebendfallen gelockt, dort geschossen und dann entsorgt. Das sei jedoch nicht einfach, da die Tiere sehr lernfähig sind. Insbesondere bei den kleinen Fallen gebe es Probleme. Denn wenn ein Artgenosse in die Falle getappt sei, suchen die anderen schnell das Weite. Wie viele Wildschweine bisher auf diese Weise gefangen werden konnten, ist nicht bekannt.

Im März frischen die Bachen

Einigen Landwirten und Jägern geht dies jedoch nicht schnell genug. Sie fordern, der Kreis müsse ein Bejagungskonzept erstellen und auch Treibjagden anordnen. Denn ab März, wenn die Sauen frischen, werde die Bekämpfung noch schwieriger, befürchten sie. Zudem wollen die Bauern Klarheit, ob sie nach dem Abtauen des Schnees in den Kernzonen wieder auf ihre Felder dürfen. Die Kreisverwaltung verspricht dazu einen Leitfaden des Landes, der spätestens Mitte März vorliegen sollte, heißt es dazu in Märkischen Oderzeitung.

Treibjagden lehnt man von offizieller Seite jedoch ab. Denn sie würden die Tiere nur versprengen und daher der ASP-Verbreitung sogar noch Vorschub leisten. Die Verwaltung spricht sich jedoch dafür aus, die Prämie für jedes erlegte Tier auf 150 € zu erhöhen. Eine derartige Lösung müsse allerdings landesweit einheitlich erfolgen, um die Gefahr von „Schwarzwildtourismus“ zu verhindern.

ASP-Statuserhebung weiterhin möglich

Inzwischen kündigte das Bundeslandwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag (19.02.21) auch eine Erleichterung für das Verbringungsverbot von Schweinen in den Restriktionszonen an. Da in den Ställen das Platzproblem zunehme, müssen die schlachtreifen Schweine aus den Restriktionsgebieten zum Schlachten transportiert werden dürfen. Die Transporte aus Gefährdeten Gebieten sind jedoch an umfangreiche medizinische Untersuchungen gekoppelt. Im Zuge des ASP-Freitestens konnten Betriebe bisher aber auch schon vor dem Einrichten eines Gefährdeten Gebietes den ASP-Status erwerben, wenn sie sich einem laufenden Monitoring unterwerfen.

Unklar war bislang allerdings, ob diese Regelung auch künftig gelten werde, wenn im Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsrechts auch die Schweinepestverordnung angepasst wird. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner teilte in einer Pressemitteilung nun mit, dass sie sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt habe, dass das Prinzip der ASP-Statuserhebung auch in der neuen Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der ASP beibehalten wird. Die neue Durchführung-VO soll ab dem 21. April 2021 gelten.

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