Gute Nachricht für Brandenburgs Landwirte in den ASP-Restriktionsgebieten. Nachdem die doppelte Umzäunung um das erste Kerngebiet in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße abgeschlossen ist, wurden die Nutzungsverbote für land- und forstwirtschaftliche Flächen in der „Weißen Zone“ vom Landeskrisenstab weitgehend aufgehoben.
Erntegut muss im Kerngebiet verbleiben
„Wir wechseln jetzt in eine Phase, in der in diesen Gebieten nur noch geringe Einschränkungen gelten“, erklärte die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Anna Heyer-Stuffer, in einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzministeriums. In Verbindung mit einer vorausgegangenen Fallwildsuche sind langwirtschaftliche Tätigkeiten jetzt größtenteils wieder möglich. Landwirtschaftliche Produkte wie z.B. Mais dürfen geerntet werden, das Erntegut muss jedoch im Kerngebiet verbleiben. Zudem darf Erntegut aus dem Kerngebiet und der ersten Weißen Zone nicht in Schweinehaltungen verbracht werden.
Kulturen wir Winterraps und Roggen , die aufgrund ihrer Wuchshöhe die Fallwildsuche oder die Jagd behindern könnten, dürfen allerdings noch nicht ausgebracht werden. Denn oberstes Ziel sei es, das Schwarzwild aus diesen Gebieten komplett zu entnehmen. Die genauen Details sollen in einem Leitfaden zusammengefasst werden, der gerade gemeinsam mit den Verbänden erstellt werde.
Außerhalb der festen Umzäunung keine Beschränkungen mehr
Auch die Forstwirtschaft, erläuterte die Staatssekretärin, sei wieder freigegeben. Bis auf den Holzeinschlag, der zuvor genehmigt werden muss. In den gefährdeten Gebieten außerhalb der festen Umzäunung gibt es hingegen keine Beschränkungen mehr.
Die genauen Details zur Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind in einem Erlass vom 27. November 2020 geregelt, den Sie hier einsehen können: