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ASP-Fund in Sachsen außerhalb des Gefährdeten Gebietes

Im Landkreis Görlitz wurde außerhalb des Gefährdeten Gebietes ein ASP-infiziertes Wildschwein gefunden. Ministerin Klöckner empfiehlt Aufstallungspflicht in Restriktionsgebieten.

Lesezeit: 4 Minuten

Nachdem es in Sachsen im Gegensatz zu Brandenburg lange Zeit ruhig an der ASP-Front zu sein schien, wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gestern und heute (22.01.21) zwei neue ASP-Funde amtlich bestätigt. Insgesamt gibt es jetzt 19 ASP-Fälle im Freistaat. Das Prekäre: Der Kadaver des zuletzt gefundenen Wildschweins wurde im Landkreis Görlitz (Rothenburg) entdeckt, außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone. Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

Klöckner für Aufstallungspflicht bei Outdoor- und Auslaufhaltung

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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, appelliert an die von ASP betroffenen Bundesländer Sachsen und Brandenburg, die Hausschweinbestände zu schützen: „Unser Ziel ist es, die Seuche einzudämmen und zu verhindern, dass sie in den Hausschweinebestand überspringt.“ Gerade Hausschweine in Freilandhaltung oder Auslaufhaltung müssten daher bestmöglich nach außen abgeschottet werden, sodass eine Übertragung von ASP über Kontakt zu Wildschweinen, durch den Eintrag durch Vögel oder durch von anderen Tieren eingeschleppte, kontaminierte Kadaverteile oder Lebensmittel ausgeschlossen werden kann.

Damit bezieht sich die Bundesagrarministerin auf ein Übereinkommen der Amtschefs der Länderagrarministerien vom 14.01.21, die die Auslauf- und Freilandhaltung auch im Fall eines ASP-Ausbruchs weiter erlauben wollen. Sie begründen diesen Entschluss, der unter der Leitung von Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz gefällt wurde, damit, dass es besonders artgerecht sei und gesellschaftlich gewünscht werde, wenn Tiere im Freien gehalten werden. Deshalb sollten Experten eine Lösung dafür erarbeiten, wie man Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen könne.

Auch das FLI empfiehlt Aufstallungspflicht

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hatte dem Vorschlag der Amtschefs bereits am Mittwoch dieser Woche eine klare Absage erteilt und ihn als fahrlässig eingestuft (top agrar berichtete). Das BMEL hatte dazu bereits früher beim nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, dem Friedrich-Loeffler-Institut, eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben. Das klare Ergebnis: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung, die in Restriktionsgebieten liegen, wird eine Aufstallung empfohlen.

„Dieser eindeutigen Empfehlung unseres nationalen Referenzlabors schließe ich mich vollumfänglich an: Wir müssen alles dafür tun, die Hausschweinebestände zu schützen. Dazu gehört, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Aufstallung in den betroffenen Gebieten anordnen – nicht nur bei Freilandhaltung, sondern auch bei Auslaufhaltungen. Dazu fordere ich die Länder auf", machte Ministerin Klöckner noch einmal deutlich. Das Aufstallungsgebot sei im Interesse der Tiergesundheit. Denn ein Ausbruch im Hausschweinebestand hätte verheerende Folgen, tausende Tiere müssten gekeult werden.

„Schutz vor der Tierseuche ist jetzt der beste Tierschutz", betonte Julia Klöckner in ihrer Pressemitteilung. In jedem Fall muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten Gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können. Die Experten des FLI empfehlen darüber hinaus auch eine Aufstallung der Tiere, um auch das Restrisiko des Eintrags über andere Quellen auszuschließen.

Weiße Zonen können weiter komplett geräumt werden

Das BMEL informiert zudem aktuell, dass die Dringlichkeitsverordnung, mit der bereits im vergangenen Jahr geregelt wurde, dass Wildschweine in den Weißen Zonen als Ausnahme bis auf einen Bestand „0" geschossen werden dürfen, entfristet wird. Das heißt, die Länder können weiterhin den vollständigen Abschuss in den betreffenden Zonen zulassen. Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland. Inzwischen wurden bundesweit 546 ASP-Funde bei Wildschweinen amtlich bestätigt, davon 527 in Brandenburg und 19 in Sachsen. Die deutschen Hausschweinebestände sind nach wie vor ASP-frei.

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