Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Gemeinde Kichhundem im Landkreis Olpe am vergangenen Freitag gehen die Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen weiter besonnen und pragmatisch vor. Was positiv stimmt: Am Sonntag und Montag wurden trotz intensiver Suche mit Suchhunden und Drohnen keine weiteren Wildschweinekadaver gefunden.
Das erste infizierte jung-adulte Wildschwein fiel auf, weil es im Rahmen des Schwarzwildmonitorings beprobt wurde. Stand heute ist das Virus bei insgesamt fünf Wildschweinen nachgewiesen worden. Das haben die Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut ergeben.
Zehn größere Schweinehalter in der „Infizierten Zone“
Die Behörden haben am gestrigen Montagabend die sogenannte „infizierte Zone“ definiert. Sie hat einen Radius von etwa 15 km um das Seuchengeschehen in Kirchhundem herum und orientiert sich an den Grenzen der Jagdbezirke. Wie die Behörden mitteilen, liegen in der „infizierten Zone“ zehn größere Halter von Hausschweinen. Mit ihnen sind die Ämter in direkten Kontakt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die interaktive Karte finden Sie unter dem Link Fli Maps - 2025
Allgemeinverfügung veröffentlicht
Die „infizierte Zone“ betrifft Teile des Kreises Olpe sowie des angrenzendes Hochsauerlandkreises und des Kreises Siegen-Wittgenstein. Alle drei Kreise haben gestern Abend eine gleichlautende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises sehen Sie hier...
Die Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein sehen Sie hier...
Die wichtigsten Auflagen
In den Allgemeinverfügungen sind die Auflagen aufgelistet, die nun gelten. Schweinehalter, dazu gehören auch Hobbyhalter und Halter von Minipigs müssen ihre…
Schweinebestände melden
Freilandhaltungen sind verboten
Es gelten strenge Hygieneregeln
Es müssen Schutzmaßnahmen vor Wildschweinen umgesetzt werden
der Transport oder die Schlachtung von Schweinen aus der Zone ist untersagt
Für alle Regeln können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die Landwirte müssen dazu direkt Kontakt mit dem Kreis aufnehmen.
Für Rinderhalter gibt es bei der Grasernte nahezu keine zusätzlichen Vorschriften, sofern das Futter nicht direkt zur Schweinefütterung vorgesehen ist. Die Jagd ist derzeit untersagt. Nur die Nachsuche und Einzeljagd auf Schalenwild ist in bestimmten Flächen erlaubt. Alle Abschüsse von Wildschweinen müssen unverzüglich bei den Kreisen gemeldet werden.
Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Hunde angeleint lassen. Grundstücke dürfen bei der Kadaversuche betreten werden. Wer mit Wildschweinen in Kontakt war, sollte sich gründlich reinigen und desinfizieren.