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ASP in Niedersachsen: Erste Schlachtungen aus der Überwachungszone am Freitag?

In der niedersächsischen Überwachungszone laufen die Untersuchungen auf Hochtouren. Am Freitag könnten die ersten Schweine geschlachtet werden. Auch für Ferkel gibt es klare Regeln.

Lesezeit: 5 Minuten

Wenn alles gut geht, können am kommenden Freitag (29.07.22), rund vier Wochen nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im niedersächsischen Emsbüren, die ersten Mastschweine aus der Überwachungzone geschlachtet werden. Wie Insider gegenüber top agrar berichten, hat sich nach langen Verhandlungen der Schlachthof Manten in Geldern bereit erklärt, die Tiere abzunehmen. Ob ab der nächsten Woche Tönnies in Weißenfels und die Westfleisch mit dem Schlachthof Hamm folgen (top agrar berichtete darüber), wurde von offizieller Seite noch nicht bestätigt.

Schlachten mit Ausnahmegenehmigung

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Fakt ist, dass die Vermarktung von Schlachtschweinen aus der Überwachungszone für alle Seiten mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Die Mäster müssen dafür beim zuständigen Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die im abgebenden Betrieb gehaltenen Tiere in den letzten sieben Tagen vor dem Transport nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel auf das ASP-Virus untersucht wurden und alle Ergebnisse negativ sind. In den letzten 24 Stunden vor dem Transport müssen zudem alle Tiere des Bestandes noch einmal klinisch auf ASP-Symptome untersucht worden sein.

Transport auf direktem Weg

Der Transport zum Schlachthof muss auf direktem Weg ohne Zuladung erfolgen. Dort angekommen müssen die Schweine separat geschlachtet, zerlegt und gekühlt werden. Auch die weitere Verarbeitung der mit dem Kreuzinnenstempel gekennzeichneten Schlachthälften muss separat erfolgen. Vorgeschrieben ist, dass das Fleisch vor dem Inverkehrbringen hitzebehandelt sein muss. Es eignet sich also nur zur Verarbeitung von Brühwürsten, Konservenfleisch oder ähnlichen Produkten. Selbst für die Nebenprodukte wie z.B. die Darmpakete, die häufig ins Ausland verkauft werden, musste eine Lösung gefunden werden. Deshalb zogen sich die Verhandlungen so in die Länge. Was die Schlachtunternehmen am Ende für die Tiere bezahlen, bleibt abzuwarten.

Ventil auch für Ferkelerzeuger?

Für die betroffenen Schweinehalter in der niedersächsischen Überwachungszone ist es dennoch ein wichtiges Signal, das endlich Bewegung in die Sache kommt. Vor allem die Ferkelerzeuger hoffen, dann endlich ihre marktreifen Ferkel in den frei werdenden Mastabteilen unterzubringen zu können. Ob die Mäster tatsächlich neue Ferkel aus der Überwachungszone einstallen, oder die frei gewordenen Buchten dann als Reserve für die eigenen, täglich schwerer werdenden Mastschweine vorhalten, wird sich zeigen. Betroffen sind etwa 40 Sauenhalter und sechs Betriebe mit geschlossenem System. Öffentlichen Schätzungen zufolge werden in den Restriktionszonen wöchentlich etwa 3.000 Ferkel marktreif.

Definition der „geschlossenen Lieferkette“

Die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbringen von Ferkeln innerhalb der ASP-Überwachungszone hat das Land Niedersachsen jedenfalls mit einem entsprechenden Erlass vor gut einer Woche geschaffen. Auch hier sind die Transporte nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung und den vorgeschriebenen klinischen und serologischen Untersuchungsergebnissen erlaubt. Zudem müssen der Ferkel abgebende und der aufnehmende Betrieb laut Artikel 45 der EU-Verordnung 687 einer geschlossenen Lieferkette angehören. Die Rede ist von „Kooperationsnetzwerken spezialisierter Betriebe“.

Erzeugergemeinschaften als Vermittler

Die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim haben dem Landwirtschaftsministerium in Hannover inzwischen ein Konzept vorgelegt, wie man den Begriff in der Praxis definieren könnte. Da Ministerium hat den Vorschlägen im Groben zugestimmt. Danach können als „Kooperationsnetzwerke spezialisierter Betriebe“ auch Erzeugergemeinschaften und Beratungsringe anerkannt werden. Die Ferkelerzeuger und Mäster müssen der Erzeugergemeinschaft angehören oder können ihr auf Zeit beitreten, z.B. für den Zeitraum des Seuchengeschehens. Das Ganze muss vertraglich geregelt sein.

Verträge zwischen Ferkelerzeuger und Mäster

Die Erzeugergemeinschaften der Ferkelerzeuger und Mäster bilden dann gemeinsame „Vertrags-Pools“. „Im Prinzip müssen der abgebende Ferkelerzeuger und der aufnehmende Mäster einen Vertag miteinander abschließen. In dem steht unter anderem, dass sie beide die einschlägigen Vorgaben zur Biosicherheit erfüllen. Außerdem muss erläutert werden, wie die Tiere von A nach B transportiert werden sollen. Dieser Vertrag muss dann gemeinsam mit den Ergebnissen der serologischen und klinischen Untersuchungen dem Kreisveterinäramt zum Erteilen der Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden“, bestätigte Dr. Hermann Kramer, Kreisveterinär der Grafschaft Bentheim, gegenüber top agrar.

Unterstützung durch Nachbarkreise

Ob es gelingt, die von der EU vorgegebene Dauer der Restriktionsmaßnahmen von 90 auf 60 Tage zu verkürzen, ist weiterhin offen. Fakt ist, dass die für den Antrag bei der EU erforderlichen klinischen und serologischen Untersuchungen in den Schweine haltenden Betrieben in der Überwachungszone auf Hochtouren laufen. „Dank der personellen Unterstützung durch die Landkreise Osnabrück, Steinfurt, Coesfeld und Borken, mit denen wir bereits vor einiger Zeit entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen haben, sind die Untersuchungen und Beprobungen weit fortgeschritten. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine weitere Verschleppung des ASP-Virus“, so Dr. Kramer.

Logistikzentrum in Nordhorn aktiviert

Zentrale Anlaufstelle für alle kontrollierenden Veterinäre ist ein in der vergangenen Woche aktiviertes Tierseuchen-Logistikzentrum in Nordhorn. Es wurde von den beiden Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim bereits 2014 auf dem Flugplatz Nordhorn-Klausheide eigens zu diesem Zweck in einem ehemaligen Flugzeughangar eingerichtet. Hier werden die Einsätze koordiniert, Blutproben gesammelt und die Fahrzeuge der Veterinäre vom Technischen Hilfswerk (THW) nach jedem Betriebsbesuch gereinigt und desinfiziert.

Strikte Schwarz-Weiß-Trennung

Bei der Rückkehr aus dem Einsatzgebiet gilt eine strikte der Trennung der „unreinen“ und der „reinen“ Seite. Das heißt: Sämtliche Ausrüstung und Kleidung muss zunächst auf der „unreinen“ Seite abgegeben werden. Die tierärztlichen Teams duschen nach jedem Einsatz. Erst gereinigt, desinfiziert und komplett neu ausgerüstet geht es auf die „reine“ Seite und zum nächsten Einsatz. So soll eine mögliche Verschleppung der ASP oder anderer Krankheitserreger von einem zum anderen Betrieb verhindert werden.

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